Bekannt gemacht wird hiermit der Beschluss der Gemeindevertretung Reimershagen vom 07.04.2026 (DS/14/26/008) über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Windpark Groß Tessin“ der Gemeinde Reimershagen im Regelverfahren
| 1. | Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Windpark Groß Tessin“ der Gemeinde Reimershagen im Regelverfahren. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 111, 112, 113, 119, 120, 121, 122/1, 124, 154/1, 165/1, 195 und 198/1 in der Gemarkung Groß Tessin, Flur 2. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan vom 09.02.2026, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. |
| 2. | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| 3. | Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach den gesetzlichen Vorgaben von einem durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro vorbereitet und durchgeführt. |
| 4. | Die Gemeinde überträgt gemäß § 4 b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanungsverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB auf den Vorhabenträger. Dieser darf sich zur Erfüllung der Aufgabe eines in fachlicher sowie persönlicher Befähigung geeigneten Planungsbüros bedienen. Dieser muss die technischen Voraussetzungen zur Erstellung XPlanungskonformer Bauleitpläne/Flächennutzungspläne (XPlanGML muss mindestens in der XPlanung Version 5.2 erzeugt werden) vorweisen können. |
| 5. | Mit einem städtebaulichen Vertrag wird die Gemeinde die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen, die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie des Umweltberichts, die Erschließung sowie die Durchführung des Ausgleichs im Sinne des § 1 a Abs. 3 BauGB durch den Vertragspartner auf dessen Kosten sichern. |
Reimershagen, 06.05.2026
Jens Kupfer |
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Bürgermeister | Siegel |