Der von der Gemeindevertretung Lüssow in der Sitzung am 28.06.2022 aufgestellte vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Lüssow“ der Gemeinde Lüssow im Regelverfahren (DS-Nr. 15/22) ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bereits frühzeitig der Öffentlichkeit vorzustellen.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom
16.06.2023 bis zum 19.07.2023
im Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4, Zimmer 205, 2. Obergeschoss, 18273 Güstrow
| montags und freitags | von 09:00 bis 12:00 Uhr, |
| dienstags | von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr und |
| donnerstags | von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr |
informieren.
Zusätzlich können telefonisch Termine vereinbart werden. Darüber hinaus ist eine digitale Einsichtnahme im Internet, in der Zeit der öffentlichen Auslegung, über die Homepage des Amtes Güstrow-Land unter dem Pfad www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanungen sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V unter dem Pfad https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte möglich.
Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise zum beabsichtigten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Lüssow“ der Gemeinde Lüssow im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB bei der Auslegestelle vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.
Lüssow, 07.06.2023
Wilfried Zander | Siegel |
Bürgermeister | |