Titel Logo
Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntgabe der Beschlüsse

Gemeindevertretung Zehna vom 24.04.2023

Drucksachen-nummer

Beschluss

Öffentlicher Teil

01/23

Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Zehna zum 31.12.2021 fest.

02/23

Die Gemeindevertretung entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021.

03/23

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird beschlossen.

Hinweis:

Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite des Amtes Güstrow-Land unter der Adresse www.amt-guestrow-land.de veröffentlicht.

04/23

Die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Zehna über die Erhebung einer Hundesteuer wird beschlossen.

05/23

Die Gemeinde Zehna erteilt das Einvernehmen zu den ab dem 01.01.2023 geltenden Leistungsverträgen zwischen den Landkreis Rostock als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Institut Lernen & Leben e.V. als Träger der Kindertagesstätte „Die Strolche“ Zehna gemäß § 24 KiföG M-V mit den vereinbarten leistungsbezogenen Entgelten (Brutto-Platzkosten) für die Ganztagsbetreuung

Krippe

Kindergarten

06/23

Die Gemeinde Zehna erteilt das Einvernehmen zu den ab dem 01.01.2023 geltenden Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis Rostock als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Institut Lernen & Leben e.V. als Träger des Hortes „Die Kellergeister“ Zehna gemäß § 24 KiföG M-V mit den vereinbarten leistungsbezogenen Entgelten (Brutto-Platzkosten) für die Ganztagsbetreuung

Hort

07/23

Auf die Vorschlagsliste der Gemeinde Zehna für die Schöffenwahl (Wahlperiode 2024 bis 2028) wird Herr Marcus Kühling gesetzt.

08/23

Für den Ortsteil Groß Breesen soll der Bebauungsplan Nr. 1 „Eulenhausen“ der Gemeinde Zehna im Regelverfahren erarbeitet werden.

Nicht öffentlicher Teil

09/23

Die Gemeindevertretung stimmt einem städtebaulichen Vertrag zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 3 der Gemeinde Zehna zu.