Bekannt gemacht wird hiermit der Beschluss der Gemeindevertretung Zehna vom 24.04.2023 DS-Nr. 08/23 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Eulenhausen“ der Gemeinde Zehna im Regelverfahren.
Für den Ortsteil Groß Breesen soll der Bebauungsplanes Nr. 1 „Eulenhausen“ der Gemeinde Zehna im Regelverfahren erarbeitet werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Gemeinde überträgt gemäß § 4 b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanungsverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB auf den Vorhabenträger. Dieser darf sich zur Erfüllung der Aufgabe eines in fachlicher sowie persönlicher Befähigung geeigneten Planungsbüros bedienen. Dieser muss die technischen Voraussetzungen zur Erstellung XPlanungskonformer Bauleitpläne (XPlanGML muss mindestens in der XPlanung Version 5.2 erzeugt werden) vorweisen können.
Das Planungsbüro erstellt einen Vorentwurf in dem die wesentlichen Inhalte des Bauleitplans gezeichnet und beschrieben werden (Plan, Begründung, Umweltprüfung). Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
Das Amt Güstrow-Land wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zu erarbeiten.
Zehna, 07.06.2023
Fred Lange | Siegel |
Bürgermeister | |