Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zehna hat in ihrer Sitzung am 24.04.2023 den Jahresabschluss 2021 mit Beschluss-Nr. 01/23 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 mit Beschluss Nr. 02/23 auf der Grundlage eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilt.
Der Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Zehna (Jahresrechnung 2021, der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Rechnungsprüfungsausschusses vom 01.02.2023 und der abschließende Prüfvermerk) wird gemäß § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Internetseite des Amtes Güstrow-Land (www.amt-guestrow-land.de) unter Bekanntmachungen/Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
Zehna, den 24.04.2023