Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glasewitz hat am 17.04.2023 DS-Nr. 05/23 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 2 „Photovoltaikanlage Glasewitz“ mit der dazugehörigen Begründung, dem Umweltbericht sowie den jeweils einschlägigen Fachgutachten und den umweltbezogenen Stellungnahmen beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Photovoltaikanlage Glasewitz“ umfasst eine Fläche von rd. 13,7 ha.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
| im Süden | durch den Schienenweg Güstrow-Plaaz (Eisenbahnstrecke Nr. 6926) |
| im Westen | durch die Bundesautobahn 19 |
| im Norden und Osten | durch landwirtschaftliche Flächen |
Er ist im beigefügten Planausschnitt dargestellt.
Folgende Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich:
Gemarkung Glasewitz, Flur 2, jeweils Teilflächen der Flurstücke 51/13, 55, 56/2, 57/2, 101/19, 95, 96, 101/13, 101/6, 100, 101/14, 101/8, 101/12, 101/16, 101/09, 90/3, 101/11, 59/8
Gemarkung Glasewitz, Flur 3, jeweils Teilflächen der Flurstücke 64/2, 66/2, 66/3 und 66/4.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 2 „Photovoltaikanlage Glasewitz“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 15 MWp auf einem 110 m-Streifen entlang der Bundesautobahn 19 und dem Schienenweg geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Sicherung von Flächen zur Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „Photovoltaikanlage Glasewitz“ mit der dazugehörigen Begründung, dem Umweltbericht sowie den jeweils einschlägigen Fachgutachten und die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen
vom 16.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023
im Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4, Raum 205, 2. Obergeschoss, 18273 Güstrow
während der Sprechzeiten
| montags und freitags | von 09:00 bis 12:00 Uhr, |
| dienstags | von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr und |
| donnerstags | von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr |
aus. Zusätzlich können telefonisch Termine vereinbart werden.
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während des oben genannten Zeitraums ebenso im Internet unter dem Pfad www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanungen sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V unter dem Pfad https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte eingesehen werden.
Umweltbericht als (gesonderter) Teil der Begründung des Bebauungsplans
Artenschutzfachbeitrag (27.10.2022)
Bestanderhebungen Brut- und Gastvögel zur Brutzeit (August 2020)
Bericht zur Reptilienkartierung (21.10.2020)
umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Unterrichtung:
Landkreis Rostock, 08.10.2020
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Ost, 22.09.2020
Eisenbahn-Bundesamt, 22.10.2020
Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V, 19.10.2020
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordost, Außenstelle Güstrow, 24.06.2021
Die oben genannten Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
| • | Schutzgut Tiere und Pflanzen | |
| Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag, Bestanderhebungen Brut- und Gastvögel zur Brutzeit, Bericht zur Reptilienkartierung, Stellungnahme des Landkreises Rostock, | |
| Aussagen und Hinweise zu: | |
| o | Biotopen |
| o | Vorkommen und Lebensraumpotenzial für Brutvögel, Gastvögel, Amphibien, Reptilien und sonstige Artengruppen |
| o | Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen |
| o | methodisches Vorgehen |
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| • | Schutzgut Mensch | |
| Umweltbericht und Stellungnahmen des Landkreises Rostock, der Deutschen Bahn AG, des Eisenbahn-Bundesamts, des Landesamts für Straßenbau und Verkehr M-V, der Autobahn GmbH des Bundes, | |
| Aussagen und Hinweise zu: | |
| o | Erholungsfunktion |
| o | Blendwirkung und Reflexion |
| o | ordnungsgemäße Beseitigung von Abfällen und sachgerechter Umgang mit Abfällen |
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| • | Schutzgut Geologie und Boden | |
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| Aussagen und Hinweise zu: | |
| o | Bodenaufbau |
| o | Bodenfunktion |
| o | Altlasten |
| o | Schadstoffkontamination |
| o | Versiegelung |
| o | Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung bzw. Regelung |
| o | Bodenverdichtung während der Bauphase |
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| • | Schutzgut Wasser | |
| Umweltbericht und Stellungnahme des Landkreises Rostock, | |
| Aussagen und Hinweise zu: | |
| o | Oberflächengewässer im Umfeld |
| o | Grundwasser |
| o | Niederschlagswasser |
| o | Wasserhaushalt |
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| • | Schutzgut Klima und Luft | |
| Umweltbericht, | |
| Aussagen und Hinweise zu: | |
| o | Mikroklima |
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| • | Schutzgut Landschaft und Ortsbild | |
| Umweltbericht, | |
| Aussagen und Hinweise zu: | |
| o | Vorbelastung |
| o | optische Veränderung der betroffenen Fläche |
| o | Begrünungsmaßnahmen |
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| • | Schutzgut Bodendenkmäler und Kulturgüter | |
| Umweltbericht, | |
| Aussagen und Hinweise zu: | |
| o | Bodendenkmale und mögliche Funde während der Bauphase |
Während der öffentlichen Auslegung besteht für jedermann Gelegenheit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen zur Planung abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden außerdem verwendet, um Sie über das Ergebnis der Abwägung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angabe personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Glasewitz, 07.06.2023
Gert-Michael Kayatz | Siegel |
1. Stellvertreter der Bürgermeisterin | |