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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Glasewitz

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glasewitz hat am 17.04.2023 DS-Nr. 05/23 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 2 „Photovoltaikanlage Glasewitz“ mit der dazugehörigen Begründung, dem Umweltbericht sowie den jeweils einschlägigen Fachgutachten und den umweltbezogenen Stellungnahmen beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Photovoltaikanlage Glasewitz“ umfasst eine Fläche von rd. 13,7 ha.

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

im Süden

im Westen

im Norden und Osten

Er ist im beigefügten Planausschnitt dargestellt.

Folgende Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich:

Gemarkung Glasewitz, Flur 2, jeweils Teilflächen der Flurstücke 51/13, 55, 56/2, 57/2, 101/19, 95, 96, 101/13, 101/6, 100, 101/14, 101/8, 101/12, 101/16, 101/09, 90/3, 101/11, 59/8

Gemarkung Glasewitz, Flur 3, jeweils Teilflächen der Flurstücke 64/2, 66/2, 66/3 und 66/4.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 2 „Photovoltaikanlage Glasewitz“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 15 MWp auf einem 110 m-Streifen entlang der Bundesautobahn 19 und dem Schienenweg geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Sicherung von Flächen zur Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „Photovoltaikanlage Glasewitz“ mit der dazugehörigen Begründung, dem Umweltbericht sowie den jeweils einschlägigen Fachgutachten und die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen

vom 16.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023

im Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4, Raum 205, 2. Obergeschoss, 18273 Güstrow

während der Sprechzeiten

montags und freitags

dienstags

donnerstags

aus. Zusätzlich können telefonisch Termine vereinbart werden.

Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während des oben genannten Zeitraums ebenso im Internet unter dem Pfad www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanungen sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V unter dem Pfad https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte eingesehen werden.

Folgende umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen aus:
  • Umweltbericht als (gesonderter) Teil der Begründung des Bebauungsplans

  • Artenschutzfachbeitrag (27.10.2022)

  • Bestanderhebungen Brut- und Gastvögel zur Brutzeit (August 2020)

  • Bericht zur Reptilienkartierung (21.10.2020)

  • umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Unterrichtung:

    • Landkreis Rostock, 08.10.2020

    • Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Ost, 22.09.2020

    • Eisenbahn-Bundesamt, 22.10.2020

    • Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V, 19.10.2020

    • Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordost, Außenstelle Güstrow, 24.06.2021

Die oben genannten Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag, Bestanderhebungen Brut- und Gastvögel zur Brutzeit, Bericht zur Reptilienkartierung, Stellungnahme des Landkreises Rostock,

Aussagen und Hinweise zu:

o

Biotopen

o

Vorkommen und Lebensraumpotenzial für Brutvögel, Gastvögel, Amphibien, Reptilien und sonstige Artengruppen

o

Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

o

methodisches Vorgehen

Schutzgut Mensch

Umweltbericht und Stellungnahmen des Landkreises Rostock, der Deutschen Bahn AG, des Eisenbahn-Bundesamts, des Landesamts für Straßenbau und Verkehr M-V, der Autobahn GmbH des Bundes,

Aussagen und Hinweise zu:

o

Erholungsfunktion

o

Blendwirkung und Reflexion

o

ordnungsgemäße Beseitigung von Abfällen und sachgerechter Umgang mit Abfällen

Schutzgut Geologie und Boden

Umweltbericht und Stellungnahme des Landkreises Rostock,

Aussagen und Hinweise zu:

o

Bodenaufbau

o

Bodenfunktion

o

Altlasten

o

Schadstoffkontamination

o

Versiegelung

o

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung bzw. Regelung

o

Bodenverdichtung während der Bauphase

Schutzgut Wasser

Umweltbericht und Stellungnahme des Landkreises Rostock,

Aussagen und Hinweise zu:

o

Oberflächengewässer im Umfeld

o

Grundwasser

o

Niederschlagswasser

o

Wasserhaushalt

Schutzgut Klima und Luft

Umweltbericht,

Aussagen und Hinweise zu:

o

Mikroklima

Schutzgut Landschaft und Ortsbild

Umweltbericht,

Aussagen und Hinweise zu:

o

Vorbelastung

o

optische Veränderung der betroffenen Fläche

o

Begrünungsmaßnahmen

Schutzgut Bodendenkmäler und Kulturgüter

Umweltbericht,

Aussagen und Hinweise zu:

o

Bodendenkmale und mögliche Funde während der Bauphase

Während der öffentlichen Auslegung besteht für jedermann Gelegenheit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen zur Planung abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden außerdem verwendet, um Sie über das Ergebnis der Abwägung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angabe personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Glasewitz, 07.06.2023

Gert-Michael Kayatz

Siegel

1. Stellvertreter der Bürgermeisterin