Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18.12.2023 (GVOBl. M-V S. 934, 939) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes - KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBl. M-V S. 650), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Mühl Rosin vom 25.04.2024 folgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen:
Die Satzung der Gemeinde Mühl Rosin über die Erhebung einer Hundesteuer vom 20.09.2007, zuletzt geändert am 23.03.2023, wird wie folgt geändert:
1. § 5 Absatz 1 – „Steuermaßstab und Steuersatz“ – erhält folgende Fassung:
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
| - für den 1. Hund | 35,00 EUR |
| - für den 2. Hund | 60,00 EUR |
| - für jeden weiteren Hund | 100,00 EUR |
| - für jeden gefährlichen Hund | 100,00 EUR |
Die Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Mühl Rosin, den 07.05.2024
Die am 25.04.2024 beschlossene Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Mühl Rosin, ausgefertigt am 07.05.2024, wurde im Internet auf der Homepage des Amtes Güstrow-Land am 21.05.2024 unter der Adresse www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht bekannt gemacht.