| Drucksachen-nummer | Beschluss |
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Öffentlicher Teil | |
| 01/24 | Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Mühl Rosin zum 31.12.2022 fest. |
| 02/24 | Die Gemeindevertretung entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022. |
| 03/24 | Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird beschlossen. |
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| Hinweis: |
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| Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite des Amtes Güstrow-Land unter der Adresse www.amt-guestrow-land.de veröffentlicht. |
| 04/24 | Die Gemeindevertretung vertagt die Beschlussfassung über die steuerliche Aufgabenwahrnehmung durch Bekennung zum Grundsatz der ausnahmslosen Einhaltung aller gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Vorschriften. |
| 05/24 | Die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Mühl Rosin über die Erhebung einer Hundesteuer wird beschlossen. |
| 06/24 | Die Gemeindevertretung beschließt die Anhebung der Aufwandsentschädigung für den/die Wahlvorsteher/in auf 80,00 € und für alle weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes der Gemeinde auf 50,00 €. |
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| Nicht öffentlicher Teil | |
| 07/24 | Die Gemeindevertretung beschließt einem Stundungsantrag zuzustimmen. |
| 08/24 | Der Verpachtung einer Teilfläche von 350 m² aus dem Flurstück 10/30 der Flur 1, Gemarkung Mühl Rosin wird zugestimmt. |