Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühl Rosin hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 den Jahresabschluss 2022 mit Beschluss-Nr. 01/24 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 mit Beschluss Nr. 02/24 auf der Grundlage eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilt.
Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Mühl Rosin (Jahresrechnung 2022, Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Rechnungsprüfungsausschusses vom 13.02.2024 und der abschließende Prüfvermerk) wird gemäß § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Internetseite des Amtes Güstrow-Land (www.amt-guestrow-land.de) unter Bekanntmachungen/Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
Mühl Rosin, den 25.04.2024