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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Plaaz

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Plaaz vom 29.04.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsauf-sichtsbehörde folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Plaaz vom 09.09.2009, zuletzt geändert am 09.01.2020, wird wie folgt geändert:

1. § 7 „Entschädigungsordnung“ Abs. 5 erhält folgende Fassung:

(5) Der Wehrführer oder die Wehrführerin erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 250,- €. Der stellv. Wehrführer oder die stellv. Wehrführerin erhält eine monatliche funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung in Höhe von 125,- €. Der Jugendfeuerwehrwart oder die Jugendfeuerwehrwartin erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung von 125,- € und der stellv. Jugendwart oder die stellv. Jugendwartin erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung von 62,50 €.

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Plaaz, den 07.05.2024

Schöpperle
Bürgermeisterin
Hinweis:

Die am 29.04.2024 beschlossene Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Plaaz, ausgefertigt am 07.05.2024, wurde im Internet auf der Homepage des Amtes Güstrow-Land am 10.05.2024 unter der Adresse www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht bekannt gemacht.