Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Plaaz vom 29.04.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsauf-sichtsbehörde folgende Satzung erlassen:
Die Hauptsatzung der Gemeinde Plaaz vom 09.09.2009, zuletzt geändert am 09.01.2020, wird wie folgt geändert:
1. § 7 „Entschädigungsordnung“ Abs. 5 erhält folgende Fassung:
(5) Der Wehrführer oder die Wehrführerin erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 250,- €. Der stellv. Wehrführer oder die stellv. Wehrführerin erhält eine monatliche funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung in Höhe von 125,- €. Der Jugendfeuerwehrwart oder die Jugendfeuerwehrwartin erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung von 125,- € und der stellv. Jugendwart oder die stellv. Jugendwartin erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung von 62,50 €.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Plaaz, den 07.05.2024
Die am 29.04.2024 beschlossene Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Plaaz, ausgefertigt am 07.05.2024, wurde im Internet auf der Homepage des Amtes Güstrow-Land am 10.05.2024 unter der Adresse www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht bekannt gemacht.