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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Plaaz

Bekannt gemacht wird hiermit der Beschluss der Gemeindevertretung Plaaz vom 29.04.2024 DS-Nr. 17/24 über die Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „PV Freiflächenanlage Plaaz“ der Gemeinde Plaaz und über die erneute Offenlage und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

  1. Nicht berücksichtigte Anregungen und Bedenken aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen nicht vor.
  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „PV Freiflächenanlage Plaaz“ der Gemeinde Plaaz, bestehend aus dem Planteil A und dem Textteil B sowie der Planbegründung einschließlich des Umweltberichtes in der Fassung vom April 2024 sowie die Fachgutachten werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „PV Freiflächenanlage Plaaz“, bestehend aus dem Planteil A und dem Textteil B sowie der Planbegründung einschließlich des Umweltberichtes in der Fassung vom April 2024 sowie die Fachgutachten sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet unter www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanungen sowie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter dem Pfad https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte zu veröffentlichen und die berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Amt Güstrow-Land
  4. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind nach § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich unter www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanungen einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „PV Freiflächenanlage Plaaz“ der Gemeinde Plaaz wurde nach der förmlichen Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB geändert. Bei gleichbleibenden Planungszielen wird die Planung dahingehend geändert, dass zusätzlich eine zeitliche Befristung der PV-Freiflächenanlage gemäß § 9 Abs. 2 BauGB festgesetzt wird. Die zeitliche Befristung wird mit einem Rückbau der PV-Freiflächenanlage und anschließender Folgenutzung als Fläche für die Landwirtschaft geregelt.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu veröffentlichen. Die erneute Veröffentlichung wird gemäß gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt durchgeführt.

Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „PV Freiflächenanlage Plaaz“ einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Anlagen sowie den Fachgutachten werden im Zeitraum vom

06.06.2024 bis zum 20.06.2024

im Internet unter www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanung sowie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter dem Pfad https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte einsehbar sein.

Sollte Ihnen eine Einsicht in die Unterlagen per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit im Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4, 18273 Güstrow während der Zeiten

montags und freitags

von 09:00 bis 12:00 Uhr,

dienstags

von 09:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 18:00 Uhr,

donnerstags

von 09:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 16:00 Uhr

im Raum 205 des Amtes Güstrow-Land, 2. Obergeschoss Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

In der Zeit der Veröffentlichungsfrist sind folgende Unterlagen im Internet abrufbar und liegen zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus:
  • 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „PV-Freiflächenanlage Plaaz“ der Gemeinde Plaaz mit dazugehöriger Begründung sowie die blau gekennzeichnete Festsetzungsergänzung.
  • 2. Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans

Weiterer Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind die nach Einschätzung der Gemeinde Plaaz wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumente. Diese umfassen den Umweltbericht als Bestandteil der Begründung und folgende Gutachten sowie Fachbeiträge:

  • Fachgutachten zur Bewertung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen (Blendgutachten) für den Solarpark Plaaz, Stand: Mai 2023, einschließlich Nachtrag vom Januar 2024;
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan, Stand: Juni 2023;
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stand: Mai 2023;
  • Erläuterungsbericht zur Brutvogelkartierung, Stand: September 2022;
  • Bericht zur Baumhöhlenkartierung 2023, Stand: März 2023;
  • Bericht zur Reptilienkartierung 2022, Stand: Dezember 2022
  • Bericht zur Amphibienkartierung 2022, Stand: Dezember 2022

Hinzu kommen folgende bisher zu Umweltthemen abgegeben Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange

  • Landkreis Rostock, Bauamt (Amt 63), 633 Untere Denkmalschutzbehörde mit Schreiben vom 18.07.2023
  • Landkreis Rostock, Umweltamt (Amt 66), 661 Untere Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 08.08.2023
  • Landkreis Rostock, Umweltamt (Amt 66), 662 Untere Wasserbehörde mit Schreiben vom 24.07.2023
  • Landkreis Rostock, Umweltamt (Amt 66), 663 Untere Immissionsschutzbehörde mit Schreiben vom 04.08.2023
  • Landkreis Rostock, Umweltamt (Amt 66), 664 Untere Bodenschutzbehörde mit Schreiben vom 27.07.2023
  • Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Güstrow mit Schreiben vom 21.08.2023
  • Ostdeutsche Autobahntankstellengesellschaft mbH mit Schreiben vom 15.08.2023

Aus dem Umweltbericht, den Fachgutachten und -beiträgen sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

Angaben zum Schutzgut Mensch, Gesundheit des Menschen und der Bevölkerung
  • zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen des Vorhabens, mit Hinweisen auf die bestehende Vorbelastung durch das angrenzende Umfeld insbesondere den Verkehr;
  • zur Funktionsausprägung von Wohn- und Erholungsfunktionen des Plangebietes und seiner näheren Umgebung;
  • zu möglichen Auswirkungen durch Blendwirkungen;
  • zu Auswirkungen auf die Erholungs- und Freizeitfunktion der siedlungsnahen Freiflächen bzw. der Räume mit lokaler Erholungseignung;
  • zu Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung von Lichtemissionen im Betrieb
Angaben zu den Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
  • zur Bestandserfassung und -bewertung der planungsrelevanten Artengruppen Vögel, Reptilien, Amphibien und Fledermäuse sowie Ausführungen zu Schutzgebieten, Biotopen, Gehölzen und zum Baumbestand im Plangebiet und in der angrenzenden Umgebung des Plangebietes;
  • zu Vorkommen und der Betroffenheit prüfungsrelevanter Arten im Plangebiet und in der angrenzenden Umgebung des Plangebietes (50 m zur Erfassung aller Brutvogelarten, 300 m zur Erfassung von Großvögeln (Greifvögel, Kranich, Storch), 300 m zur Erfassung der Amphibienfauna);
  • zu den baubedingten Auswirkungen des Vorhabens;
  • zu den anlagenbedingten Auswirkungen des Vorhabens;
  • zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Eingriff (Biotopfunktion, Sonderfunktionen der Fauna);
  • zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen hinsichtlich des allgemeinen Schutzes wildlebender Tiere und Pflanzen sowie des besonderen Artenschutzes
  • Regelungen zur Durchführung der Baumaßnahme zum Schutz von Amphibien und Reptilien
  • Schutz- und Minderungsmaßnahmen für Reptilien und Amphibien, wie z.B. bauzeitliche Schutzzäune während der Bauphase,
  • Bodenfreiheit der Einfriedung der Anlage bzw. Vorsehen von alternativen Kleintierdurchlässe,
  • stricke Bauzeitenregelungen für die betroffenen Groß- und Greifvogelarten Kranich, Mäusebussard und Rotmilan,
  • Bauzeitenregelungen für die betroffenen Brutvogelarten,
  • Einsatz einer ökologischen Baubegleitung, insbesondere zur Absicherung der Einhaltung artenschutzrechtlicher Erfordernisse im Zuge der Bauausführung
  • Wahl des Modulreihenabstands so, dass mittags (MEZ) in den Monaten Mai bis August (08.05. bis 06.08. für 90 Tage) bei entsprechender Witterung ein mind. 2,50 m breiter, besonnter Streifen gewährleistet ist, der die Biodiversität am Standort des Solarparks fördert (u.a. mit einer reichhaltigen Insektenfauna), so dass auch der Fortbestand der erfassten Feldlerchenreviere am Standort des Solarparks durch eine verbesserte Nahrungsgrundlage gewährleistet ist
  • Systematische Langzeitüberwachung (Monitorin) für die Überwachung und Entwicklung des Brutvogelbestands, insbesondere der Feldlerche
Angaben zu den Schutzgütern Fläche und Boden
  • zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen des Vorhabens, u. a. mit Ausführungen zu den Bodeneigenschaften und Bodenverhältnissen im Plangebiet sowie zur Leistungsfähigkeit des Bodens;
  • zu Auswirkungen des Vorhabens durch die vorübergehend baubedingten und zur anlagenbedingten Inanspruchnahme der Böden im Plangebiet;
  • zu Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Plan mögliche Versiegelung (Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenmaterialien beim Wegebau, Einsatz einer bodenkundlichen Baubegleitung für die bodenschutzrechtlichen Erfordernisse im Zuge der Bauausführung)
Angaben zum Schutzgut Wasser
  • zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen des Vorhabens, u. a. mit Ausführungen zu den Grundwasserverhältnissen;
  • zu Oberflächengewässern im Plangebiet und der näheren Umgebung (u. a. ein verrohrtes Fließgewässer (9:04.33.07.02), ein offener Graben (9:04.33.07.02.02), mehrere Standgewässer im Plangebiet)
  • zu Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsfunktion im Hinblick auf die durch den Plan zugelassene Versiegelung bzw. Teilversiegelung;
  • zu Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Plan mögliche Versiegelung von Flächen (Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenmaterialien beim Wegebau)
Schutzgüter Klima und Luft
  • zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen des Vorhabens, u. a. mit Ausführungen zum kleinräumigen Klimagefüge im Plangebiet;
  • zur Luftgüte und lufthygienischen Belastung durch Schadstoff- und Staubemissionen;
  • zu Auswirkungen für das Klima und die Luftgüte
Schutzgut Landschaft
  • zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung (Autobahn mit Rastanlage, Windpark) und zu den Auswirkungen des Vorhabens;
  • zur Darstellung der landschaftsästhetischen Wertigkeit des Plangebietes;
  • zu Auswirkungen auf die Landschaft durch die Umsetzung der Planung;
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
  • zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen des Vorhabens mit Hinweisen zum Vorkommen von archäologischen Denkmälern und erforderlicher Maßnahmen vor Baubeginn sowie Auswirkungen in Bezug auf die Planung
Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern
  • Bewertung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Kumulationswirkungen
  • Bewertung der Kumulationswirkungen
Angaben zu den Kompensationsmaßnahmen
  • Ausführungen zur Kompensationsermittlung und zur Art und zum Umfang der gewählten Kompensationsmaßnahmen (Umwandlung von Ackerflächen in extensive Mähwiese durch einmalige Ansaat mit einer regionaltypischen und standortgerechten Saatgutmischung; Wiederherstellung naturnaher Standgewässer in Verbindung mit der Verbesserung von Amphibien-Laich-Habitaten; Ökokonto-Maßnahme
Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan
  • Bestandsplan mit Darstellung der erfassten Biotope, der erfassten Fauna, der Planung und der Maßnahmen

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum beabsichtigten vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „PV-Freiflächenanlage Plaaz“ vorzugsweise elektronisch an j.neugebauer@amt-guestrow-land.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post an das Amt Güstrow-Land, Bau- und Ordnungsamt, Frau Neugebauer, Haselstraße 4, 18273 Güstrow oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Abgabe von Stellungnahmen auf die geänderten Teile und die möglichen Auswirkungen der Änderungen beschränkt ist.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Plaaz, 05.06.2024

Schöpperle
Bürgermeisterin
Siegel