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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Schwiesow

Präambel

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.05.2024 (GVOBl. M-V S. 154), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Groß Schwiesow vom 23.09.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

§ 1

Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Schwiesow vom 14.04.2025 wird wie folgt geändert:

1.

§ 7 „Entschädigungen“ erhält folgende Fassung:

(1) Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung von 840,- €. Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung 6 Wochen weitergezahlt. Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten nicht über 3 Monate hinausgehen.

(2) Die 1. stellvertretende Person des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin erhält monatlich 168,- €. Die 2. stellvertretende Person des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin erhält monatlich 84,- €.

Nach drei Monaten Vertretung erhält die stellvertretende Person die volle Aufwandsentschädigung nach Abs. 1. Damit entfallen Aufwandsentschädigungen für die Stellvertretung.

Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- €.

(3) Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 und 2 erhalten, erhalten einen monatlichen Sockelbetrag von 10,00 €.

Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung von 40,- €.

(4) Pro Tag wird nur ein Sitzungsgeld gewährt.

(5) Der Wehrführer oder die Wehrführerinnen erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 168,- €. Der stellv. Wehrführer oder die stellv. Wehrführerinnen erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung von

84,- €.

§ 9

In-Kraft-Treten

(1) Diese Hauptsatzung tritt ab 01.01.2025 in Kraft.

Groß Schwiesow, d. 16.04.2025

Hinweis:

Die am 23.09.2024 beschlossene 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Schwiesow, ausgefertigt am 16.04.2025, wurde im Internet auf der Homepage des Amtes Güstrow-Land am 06.05.2025 unter der Adresse www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht bekannt gemacht.