| Drucksachen-nummer | Beschluss | ||
| Öffentlicher Teil | |||
| 14/23 | Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 15 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik die Übertragung von 12.000,00 € der nicht verbrauchten Haushaltsmittel 2022 auf dem Produktkonto 51100.56290000 für die Erstellung einer Vorplanung Sanierung Mehrzweckhalle Gülzow in das Jahr 2023. | ||
| 15/23 | Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 15 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik die Übertragung der nicht verbrauchten Haushaltsmittel aus 2022 auf dem Produktkonto 54101/52338000 für die Maßnahmen „Reparatur und Sanierung der Straßen“ und der „Wiederherstellung des Weges im Park Hägerfelde“ in das Jahr 2023. | ||
| 16/23 | Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 15 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik die Übertragung der nicht verbrauchten Haushaltsmittel aus 2022 auf dem Produktkonto 28100/52490001 in Höhe vom 5.627,36 € in das Jahr 2023. | ||
| 17/23 | Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 15 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik die Übertragung der nicht verbrauchten Haushaltsmittel aus 2022 auf dem Produktkonto 36600/52380000 in Höhe von 833,66 € in das Jahr 2023. | ||
| 25/23 | Die Gemeindevertretung beschließt die Heranziehung der Beschlussfassung über die Vergabe der Bauleistung für die Maßnahme „Reparatur Durchlass in Groß Upahl“ vom Haupt- und Finanzausschuss auf die Gemeindevertretung. | ||
| 19/23 | Die Gemeindevertretung beschließt, die Bauleistung für die Maßnahme „Reparatur Durchlass in Groß Upahl“ zum Angebotspreis von 11.132,62 € Brutto an die Firma MEBAG Mecklenburger Bau- und Anlagenservice GmbH, Schweriner Chaussee 8 a, 18273 Güstrow zu vergeben. | ||
| 20/23 | Die Gemeindevertretung erteilt das Einvernehmen zu den ab dem 01.01.2023 geltenden Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis Rostock als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Saager & Schmidt GbR als Träger der Kindertagesstätte „Gülzower Dorfspatzen“ in Gülzow gemäß § 16 KiföG M-V mit den vereinbarten leistungsbezogenen Entgelten (Brutto-Platzkosten) für die Ganztagsbetreuung | ||
| - | Krippe | 1.072,77 € |
| - | Kindergarten | 648,37 € |
| 13/23 | Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „PV Prüzen-Mühlengeez“ der Gemeinde Gülzow-Prüzen im Regelverfahren für den Geltungsbereich in der Nähe der Ortslagen Prüzen und Mühlengeez innerhalb der Gemarkung Mühlengeez, Flur 2, Flurstücke 2, 3/1, 4 und 5 sowie der Gemarkung Prüzen, Flur 2, Flurstücke 151 und 94/1. | ||
| 21/23 | Die Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gülzow-Prüzen wird beschlossen. | ||
| 22/23 | Die Zweite Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gülzow-Prüzen wird beschlossen. | ||
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| Nicht Öffentlicher Teil | |||
| 23/23 | Die Gemeindevertretung stimmt der Veräußerung der Flurstücke 24/81 und 24/78 der Flur 1, Gemarkung Gülzow zu. | ||
| 24/23 | Der Veräußerung einer Teilfläche von ca. 750 m² des Flurstücks 1/13 der Flur 1, Gemarkung Tieplitz wird nicht zugestimmt. | ||
| 18/23 | Die Gemeindevertretung stimmt einer Kostenübernahme zu. | ||