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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Der Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Glasewitz lädt alle zu ihr gehörenden Jagdgenossen zur nächsten Vollversammlung ein.

Der Jagdgenossenschaft gehören die Eigentümer der Grundflächen an, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Glasewitz gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.

Termin:

Dienstag, den 07.07.2026

Uhrzeit:

18.00 Uhr

Ort:

Gemeindezentrum Glasewitz

Tagesordnung
  1. Begrüßung durch den Leitenden Verwaltungsbeamten als Notvorstand und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung / Bekanntmachung
  2. Benennung einer schriftführenden Person
  3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
  4. Neuwahl des Vorstandes
  5. Schlusswort und Verabschiedung
Hinweise an die Jagdgenossen:

Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich. Eine Zulassung der Öffentlichkeit bedarf der einstimmigen Beschlussfassung der Jagdgenossen. Die zur Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücke sowie ihre Eigentümer werden in einem Genossenschaftskataster, das auf Grund des vom Katasteramt geführten Liegenschaftskatasters oder anderer Eigentumsnachweise geführt wird, aufgeführt. Bei Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind aktuelle Liegenschaftsnachweise vorzuweisen. Betreffende Jagdgenossen, deren Stimmberechtigung nicht aus dem Jagdkataster hervorgeht, weisen bei Eintritt zur Veranstaltung mit Grundbuchauszug nach, dass sie über bejagbare Flächen verfügen und tragen sich mit Namen, Fläche und Unterschrift in der „Anwesenheitsliste“ ein. In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Die Vertretung durch einen Jagdgenossen ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer (z.B. Erbengemeinschaft) können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. Juristische Personen oder Personengesellschaften, Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen. Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit).

Bis zur Vollversammlung können noch Wahlvorschläge zur Neuwahl des Vorstandes schriftlich beim Jagdvorsteher, Herrn Dieter Passow, der Jagdgenossenschaft Glasewitz, Diekhofer Chaussee 7, 18299 Laage / OT Diekhof, eingereicht oder mündlich in der Vollversammlung vorgetragen werden.

Glasewitz, der 29.05.2026

gez. Dieter Passow
Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Glasewitz