Das Amt Güstrow-Land im Landkreis Rostock schreibt zum 01.05.2027 den Dienstposten in Vollzeit(40 Wochenstunden) als
aus. Die Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Zum Amt Güstrow-Land mit Sitz in Güstrow gehören die Gemeinden Glasewitz, Groß Schwiesow, Gülzow-Prüzen, Gutow, Klein Upahl, Kuhs, Lohmen, Lüssow, Mistorf, Mühl Rosin, Plaaz, Reimershagen, Sarmstorf und Zehna mit insgesamt ca. 9.600 Einwohnern. Es erwartet Sie eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit für unsere sich stetig entwickelnden Gemeinden. Sie leiten einen von vier Fachbereichen mit neun engagierten Mitarbeitenden und tragen die organisatorische, personelle und fachliche Gesamtverantwortung. Ihr Fachbereich umfasst ein vielseitiges Aufgabenspektrum von kommunalrechtlichen Angelegenheiten und der Beratung der Verwaltungsleitung und Amtsleitungen über Gremienarbeit, Ortsrecht, Öffentlichkeitsarbeit und
Wahlen bis hin zu Versicherungen, Beschaffung, Gebäudeverwaltung und IKT. Hinzu kommen Aufgaben in den Bereichen Schulen, Kindertagesstätten und Jugendarbeit sowie im Melde-, und Wohngeldwesen und bei der Schiedsstelle.
Gesucht wird eine zuverlässige, verantwortungsbewusste und engagierte Fachkraft. Neben der nachgewiesenen Eignung, Befähigung und Sachkunde werden Eigeninitiative, Organisationstalent, Entscheidungsfreude und eine überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft erwartet.
Die Bereitschaft, im Bedarfsfall auch außerhalb der Regelarbeitszeit (auch an Sonn- und Feiertagen und in den Abendstunden) tätig zu sein, wird vorausgesetzt.
Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 31.07.2026 an das Amt Güstrow-Land, - Der Amtsvorsteher -, „Bewerbung Hauptamtsleitung“, Haselstraße 4, 18273 Güstrow oder per mail im PDF – Format an info@amt-guestrow-land.de.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Aus diesem Grund bitten wir, bereits in der Bewerbung auf die Schwerbehinderung deutlich aufmerksam zu machen und entsprechende Nachweise beizufügen.
Für Ihre Bewerbung erhalten Sie keine Eingangsbestätigung. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wird. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die mit der Bewerbung entstandenen Kosten durch uns nicht erstattet werden.
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten für den Zweck des Bewerbungsverfahrens ein. Ihre Bewerbungs- unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet. Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu ebenfalls Ihr Einverständnis. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.amt-guestrowland.de/datenschutzerklaerung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den leitenden Verwaltungsbeamten Herrn Matthias Nowak.
Tel. 03843/ 693313, m.nowak@amt-guestrow-land.de.