Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gülzow-Prüzen hat in ihrer Sitzung am 19.02.2026 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Messegelände in Mühlengeez in einer Größe von ca. 11,5 ha, umfassend die im Bebauungsplan Nr. 2 festgesetzten Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Freizeitpark“, nach §§ 2 und 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Das Planungsziel besteht in einer Erweiterung der benötigten Flächen für die Mecklenburgische Landwirtschaftsmesse (MeLa). Dazu ist eine Änderung des bisher festgesetzten Sonstigen Sondergebietes „Freizeitpark“ in ein Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Messegelände“ vorgesehen.
Quelle: Topografische Karte, Geo Basis - DE/M-V 2026
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Vorentwurf der Begründung dazu sowie diese Bekanntmachung sind in der Zeit vom
02.07.2026 bis einschließlich 01.08.2026
im Internet unter www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanungen sowie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter dem Pfad https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar.
Sollte Ihnen eine Einsicht in die Unterlagen per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit im Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4, 18273 Güstrow während der Zeiten
| montags und freitags | von 09:00 bis 12:00 Uhr, |
| dienstags | von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr, |
| donnerstags | von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr |
im Raum 205 des Amtes Güstrow-Land, 2. Obergeschoss Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Gülzow-Prüzen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vorzugsweise elektronisch an l.zebeck@amt-guestrow-land.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post an das Amt Güstrow-Land, Bauamt, Frau Zebeck, Haselstraße 4, 18273 Güstrow oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte gemäß § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB auf Grundlage der zuletzt geänderten Fassung des Baugesetzbuches durchgeführt werden.
Gülzow-Prüzen, 01.07.2026