| Drucksachen-nummer | Beschluss |
| Öffentlicher Teil | |
| 14/23 | Die Gemeindevertretung stimmt dem städtebaulichen Vertrag zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 3 der Gemeinde Reimershagen für den Ortsteil Groß Tessin, mit dem Eigentümer des Flurstücks 21/1, Flur 2, Gemarkung Groß Tessin zu. |
| 15/23 | Die Stellungsnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Das Amt Güstrow-Land wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 3 der Gemeinde Reimershagen für den Ortsteil Groß Tessin und die Begründung werden mit Änderungen gebilligt. Die geänderten Entwürfe der Satzung und der Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten. |
| 16/23 | Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Photovoltaikanlage Kieswerk Groß Tessin“. |
| Der Vorhabenträger legt entsprechend seiner Planungsabsichten ein städtebauliches Konzept als Vorentwurf vor. |
| Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Mit einen städtebaulichen Vertrag wird die Gemeinde die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen, die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie des Umweltberichts, die Erschließung sowie die Durchführung des Ausgleichs im Sinne § 1 a Abs. 3 BauGB durch den Vertragspartner auf dessen Kosten sichern. |
| 17/23 | Die Gemeindevertretung setzt die Beschluss-Vorlage über die Vergabe der Bauleistung für die Maßnahme „Wegeausbesserungen“ von der Tagesordnung ab. |