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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücker

Amt Güstrow-Land

Der Gemeindewahlleiter

Gemäß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg – Vorpommern (LKWG) sind die Sitze der Gemeindevertreter auf Grund von Verzicht in folgenden amtsangehörigen Gemeinden auf die Ersatzpersonen der jeweiligen Wahlvorschläge übergegangen:

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass öffentliche Bekanntmachungen der Gemeindewahlbehörde und des Gemeindewahlleiters anlässlich der Kommunalwahlen 2024 entsprechend der Regelung der Hauptsatzung über die Homepage des Amtes Güstrow-Land unter www.amt-guestrow-land.de/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen bekannt gemacht werden.