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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 8/2025
Amtliche Mitteilungen
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Anmeldung der Schulanfänger

Die Schulanfänger, die im Einzugsgebiet der Regionalen Schule mit Grundschule Zehna und der Grundschule Mühl Rosin wohnen, sind für das Schuljahr 2026/27 bis zum 1. Oktober 2025 hier anzumelden.

Das trifft auch auf Kinder zu, die um ein Jahr zurückgestellt werden sollen.

Gleiches gilt, wenn das Kind zum Beispiel eine Freie Schule besuchen soll.

Zum Schuljahr 2026/2027 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis 30. Juni 2026 sechs Jahre alt werden.

Kinder, die vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag nach Prüfung der Schulfähigkeit ebenfalls eingeschult werden.

Die Anmeldung kann persönlich in der Schule, per Post oder per E-Mail (schulleitung@schule-zehna.de) erfolgen.

Bei Fragen sind wir auch telefonisch (038458/20214) zu erreichen.

Soll Ihr Kind nach dem Unterricht betreut werden, nehmen Sie bitte direkt Kontakt zum Hort in Lohmen oder Zehna auf.

Steffen Zorn
Schulleiter