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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 8/2026
Amtliche Mitteilungen
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Hinweis - Mähroboter nachts pausieren lassen


Amt Güstrow-Land

- Der Amtsvorsteher -

Hinweis - Mähroboter nachts pausieren lassen

Mähroboter sind praktische Helfer bei der Gartenpflege. Die Ordnungsbehörde bittet jedoch darum, diese Geräte nicht während der Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens fahren zu lassen.

Auch leise Geräte können nachts als störend empfunden werden. Surrende Motoren, Fahrgeräusche oder das Anstoßen an Hindernisse können die Nachtruhe beeinträchtigen und zu Konflikten in der Nachbarschaft führen.

Der Betrieb zahlreicher Maschinen und Geräte ist in § 7 Absatz 1 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung geregelt. Danach dürfen Rasenmäher in allgemeinen und reinen Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht betrieben werden. Ergänzend können weitere örtliche Regelungen, etwa zur Mittagsruhe, gelten.

Ein nächtlicher Betrieb ist außerdem problematisch für Wildtiere. Igel und andere Kleintiere sind vor allem in der Dämmerung und nachts aktiv. Sie können von Mährobotern schwer verletzt werden.

Bitte programmieren Sie Ihren Mähroboter daher so, dass er nachts pausiert. Damit leisten Sie einen Beitrag zu mehr Ruhe in der Nachbarschaft und zum Schutz heimischer Tiere.

Ordnungsamt