Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zehna hat in ihrer Sitzung am 13.07.2026 den Jahresabschluss 2024 mit Beschluss-Nr. DS/16/26/012 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 mit Beschluss Nr. DS/16/26/013 auf der Grundlage eines eingeschränkten Bestätigungsvermerkes durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilt.
Der Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Zehna wird gemäß § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Internetseite des Amtes Güstrow-Land (www.amt-guestrow-land.de) unter Bekanntmachungen/Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
Zehna, den 13.07.2026