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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntgabe der Beschlüsse - Gemeindevertretung Zehna vom 13.07.2026

Drucksachen-nummer

Beschluss

Öffentlicher Teil

16/26/016

Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Bürgerbegehren „Soll der Rat der Gemeinde Zehna einen Beschluss nach 245e Absatz 5 BauGB zur Ausweisung von Windeignungsflächen im Gemeindegebiet Zehna treffen?“ gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4 KV M-V in Verbindung mit § 14 KV-DVO M-V nicht zulässig ist.

16/26/017

Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Bürgerbegehren „Soll der Gemeinderat Zehna die oben genannten Beschlüsse für unwirksam und nichtig erklären?“ gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4 KV M-V in Verbindung mit § 14 KV-DVO M-V nicht zulässig ist.

16/26/012

Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahres- abschluss der Gemeinde Zehna zum 31.12.2024 fest.

16/26/013

Die Gemeindevertretung entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2024.

16/26/009

Die Gemeindevertretung Zehna stimmt der Umsetzung des Vorhabens „Neubau eines DIN-gerechten Feuerwehrgerätehauses mit 2 Stellplätzen für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Zehna“ zu. Die Gemeinde Zehna verpflichtet sich, den erforderlichen Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 493.874,25 €, plus eventuell zusätzlicher Mehrkosten bereitzustellen.

16/26/014

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zehna beschließt die Lieferleistung für die Maßnahme „Beschaffung von Anbaugeräten für den Kommunal- traktor“ zum Angebotspreis 10.710,00 € an das Unternehmen Reitec Kommunaltechnik GmbH, Forstwiese 6, 18198 Stäbelow, im Wege eines Direktauftrags zu vergeben.

16/26/010

Die Gemeindevertretung beschließt, den Abschluss einer Rahmenvereinbarung - Baumpflege – Ausschreibung LV Baumpflegearbeiten (Pflege-, Verkehrssicherungsschnitte, Strauch- und Hecken- schnitt, Fällungen etc.), mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren, auf das Amt Güstrow-Land zu übertragen.

16/26/011

Die Gemeindevertretung beschließt, den Abschluss einer Rahmenvereinbarung – E-Geräte – Ausschreibung LV E-Geräten (Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen und Geräten), mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren, auf das Amt Güstrow-Land zu übertragen.

16/26/015

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Das Amt Güstrow-Land wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Nicht berücksichtigte Anregungen und Bedenken liegen nicht vor.

 

Die Gemeindevertretung Zehna beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 3 der Gemeinde Zehna für den Ortsteil Zehna mit den Änderungen. Die Begründung mit den Änderungen wird gebilligt.

 

Die Gemeindevertretung Zehna beschließt die Aufhebung der 2. Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile „Ortslage Zehna westlich der L 17“ vom 13.12.1996.