| Drucksachen-nummer | Beschluss |
| Öffentlicher Teil | |
| 16/26/016 | Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Bürgerbegehren „Soll der Rat der Gemeinde Zehna einen Beschluss nach 245e Absatz 5 BauGB zur Ausweisung von Windeignungsflächen im Gemeindegebiet Zehna treffen?“ gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4 KV M-V in Verbindung mit § 14 KV-DVO M-V nicht zulässig ist. |
| 16/26/017 | Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Bürgerbegehren „Soll der Gemeinderat Zehna die oben genannten Beschlüsse für unwirksam und nichtig erklären?“ gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4 KV M-V in Verbindung mit § 14 KV-DVO M-V nicht zulässig ist. |
| 16/26/012 | Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahres- abschluss der Gemeinde Zehna zum 31.12.2024 fest. |
| 16/26/013 | Die Gemeindevertretung entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2024. |
| 16/26/009 | Die Gemeindevertretung Zehna stimmt der Umsetzung des Vorhabens „Neubau eines DIN-gerechten Feuerwehrgerätehauses mit 2 Stellplätzen für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Zehna“ zu. Die Gemeinde Zehna verpflichtet sich, den erforderlichen Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 493.874,25 €, plus eventuell zusätzlicher Mehrkosten bereitzustellen. |
| 16/26/014 | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zehna beschließt die Lieferleistung für die Maßnahme „Beschaffung von Anbaugeräten für den Kommunal- traktor“ zum Angebotspreis 10.710,00 € an das Unternehmen Reitec Kommunaltechnik GmbH, Forstwiese 6, 18198 Stäbelow, im Wege eines Direktauftrags zu vergeben. |
| 16/26/010 | Die Gemeindevertretung beschließt, den Abschluss einer Rahmenvereinbarung - Baumpflege – Ausschreibung LV Baumpflegearbeiten (Pflege-, Verkehrssicherungsschnitte, Strauch- und Hecken- schnitt, Fällungen etc.), mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren, auf das Amt Güstrow-Land zu übertragen. |
| 16/26/011 | Die Gemeindevertretung beschließt, den Abschluss einer Rahmenvereinbarung – E-Geräte – Ausschreibung LV E-Geräten (Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen und Geräten), mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren, auf das Amt Güstrow-Land zu übertragen. |
| 16/26/015 | Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Das Amt Güstrow-Land wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Nicht berücksichtigte Anregungen und Bedenken liegen nicht vor. |
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| Die Gemeindevertretung Zehna beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 3 der Gemeinde Zehna für den Ortsteil Zehna mit den Änderungen. Die Begründung mit den Änderungen wird gebilligt. |
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| Die Gemeindevertretung Zehna beschließt die Aufhebung der 2. Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile „Ortslage Zehna westlich der L 17“ vom 13.12.1996. |