hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reimershagen hat in öffentlicher Sitzung am 11.11.2025 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Änderungsbereich die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans ”Windenergie" der Gemeinde Reimershagen beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 04.03.2026 im Amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Güstrow – Land dem "Amtskurier Güstrow Land" Nr. 03 bekannt gemacht.
Der Änderungsbereich ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er be- läuft sich auf eine Größe von etwa 89 ha und umfasst die Flurstücke 122/1 (tlw.), 119 (tlw.), 120 (tlw.), 113 (tlw.), 195 (tlw.), 165/1 (tlw.), 124, 125 (tlw.), 111 (tlw.), 112 (tlw.), 121 (tlw.), 154/1, 198/1 (tlw.) der Flur 2, Gemarkung Groß Tessin. Der Änderungsbereich um- fasst Flächen für die Landwirtschaft.
Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung ”Windenergieanlagen" gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb von Windkraftanlagen einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu er- möglichen.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden.
Der Vorentwurf der des sachlichen Teilflächennutzungsplans ”Windenergie" und der Begründung, Stand Juli 2026, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 06.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026
im Internet über das Bau- und Planungsportat M -V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Güstrow -Land unter dem Pfad www. amt-guestrow-land. de/ortsrecht/bauleitplanungen veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Güstrow -Land, Haselstraße 4, 18273 Güstrow während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung elektronisch an reimershagencamtguestrow-land.de oder info@amt-guestrow-land.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der
Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den sachlichen Teilflächennutzungsplans ”Windenergie" unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB I. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M -V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ”Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Reimershagen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 05.08.2026 bis zum 11.09.2026 im Bau- und Planungsportal M -V (https://bplan.geodaten-mv. de/ßauleitplaene) sowie auf der Internet seite der Gemeinde Reimershagen (www.amt-guestrow-Iand. de/ortsrecht/bauleitplanungen) veröffentlicht.
Anlage: Übéisichtskarte mit Darstellung des Änderungsbereiches