Die Schulanfänger, die im Einzugsgebiet der Regionalen Schule mit Grundschule Zehna und der Grundschule Mühl Rosin wohnen, sind für das Schuljahr 2027/28 in der Zeit vom 1. September bis 14. Oktober 2026 anzumelden.
Das trifft auch auf Kinder zu, die um ein Jahr zurückgestellt werden sollen.
Gleiches gilt, wenn das Kind zum Beispiel eine Freie Schule besuchen soll.
Zum Schuljahr 2027/2028 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis 30. Juni 2027
sechs Jahre alt werden.
Kinder, die vom 1. Juli 2027 bis 30. Juni 2028 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag nach Prüfung der Schulfähigkeit ebenfalls eingeschult werden.
Bitte melden Sie Ihr Kind im oben genannten Zeitraum zu folgenden Zeiten persönlich in der Schule an:
| Dienstag und Donnerstag | 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr |
| 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Bitte bringen Sie die folgenden Unterlagen mit:
| • | Kopie der Geburtsurkunde |
| • | Kopie der Personalausweise der Eltern |
| • | Kopie des Impfausweises (Masernschutz) |
Bei Fragen sind wir auch telefonisch (038458/20214) zu erreichen.
Soll Ihr Kind nach dem Unterricht betreut werden, nehmen Sie bitte direkt Kontakt zum Hort in Lohmen, Zehna und Mühl Rosin auf.