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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Reimershagen

Bekannt gemacht wird hiermit der Beschluss der Gemeindevertretung Reimershagen vom 26.06.2023 DS-Nr. 15/23 über die Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 3 der Gemeinde Reimershagen für den Ortsteil Groß Tessin und über die erneute Auslegung und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

  1. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: - siehe Abwägungsprotokoll -. Das Amt Güstrow-Land wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Nicht berücksichtigte Anregungen und Bedenken liegen nicht vor.

  2. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 3 der Gemeinde Reimershagen für den Ortsteil Groß Tessin und die Begründung werden mit den Änderungen gebilligt.

  3. Die geänderten Entwürfe der Satzung und der Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten. Sie sind darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

  4. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind nach § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich unter www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanungen einzustellen und über ein zentrales Internetprotal des Landes zugänglich zu machen.

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Reimershagen für den Ortsteil Groß Tessin und der Begründung in der Fassung vom Juni 2023 sind

in der Zeit vom 07.09.2023 bis 28.09.2023

unter www.amt-guestrow-land.de/ortsrecht/bauleitplanung sowie

unter dem Pfad https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte abrufbar

und zusätzlich im Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4, 18273 Güstrow

montags und freitags

von 09:00 bis 12:00 Uhr,

dienstags

von 09:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 16:00 Uhr und

donnerstags

von 09:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 18:00 Uhr

im Raum 205 des Amtes Güstrow-Land, 2. Obergeschoss einzusehen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum vorliegenden Satzungsentwurf elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

A. In der Planzeichnung:
  • § 2 Textliche Festsetzungen Ziffer 2.1 und 2.3

  • Verfahrensvermerke Ziffer 8 bis 11 aufgrund der erneuten Veröffentlichung im Internet

B. In der Begründung:
  • Seite 4 Ziffer 2 Planungsstand Absatz 4 bis 6

  • Seite 5 Ziffer 4 Schutzgebiete, 4.2 Geschützte Biotope Absatz 2 und 3

  • Seite 6 Ziffer 4 Schutzgebiete, 4.3 Trinkwasserschutzzonen Absatz 1 und 2

  • Seite 7 Ziffer 5 Landes- und Regionalplanung Absatz 7

  • Seite 8 Ziffer 6 Bestand, 6.1 Baulicher Bestand Absatz 5

  • Seite 8 Ziffer 6 Bestand, 6.2 Naturräumlicher Bestand Absatz 1

  • Seite 9 und 10 Ziffer 8 Erschließung, 8.2 Ver- und Entsorgung Absatz 2, 6 und 7

  • Seite 10 Ziffer 8 Erschließung, 8.3 Abfall und Altlasten Absatz 2 und 3

  • Seite 11 Ziffer 9 Sonstige Schutzmaßnahmen, 9.1 Immissionsschutz Absatz 2

  • Seite 11 und 12 Ziffer 9 Sonstige Schutzmaßnahmen, 9.4 Gewässerschutz Absatz 1 und 2

  • Seite 12 Ziffer 9 Sonstige Schutzmaßnahmen, 9.5 Festpunkte der geodätischen Grundlagennetze M-V neu eingefügt

  • Seite 13 Ziffer 9 Sonstige Schutzmaßnahmen, 9.6 Kampfmittelbelastung neu eingefügt

  • Seite 13 Ziffer 9 Sonstige Schutzmaßnahmen, 9.7 Sonstige Schutzmaßnahmen neu eingefügt

  • Seite 15 und 16 Ziffer 11 Grünordnerische Festsetzungen, 11.3 Ausgleichsmaßnahmen Absatz 1 und 5

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Reimershagen, 06.09.2023 — Siegel

Jens Kupfer
Bürgermeister