Das Land Mecklenburg- Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Stralsund Greifswalder Chaussee 63 b in 18439 Stralsund, beabsichtigt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs die Entwurfsplanung für den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Bundesstraße B 103 durchzuführen (siehe Übersichtslageplan 1:25.000).
Zur Vorbereitung der Entwurfsplanung für den Radweg werden im Bereich der Gemeinde Kuhs folgende Vorarbeiten erforderlich.
Es ist notwendig, diese Vorarbeiten im Planungskorridor des Radweges
in der Zeit vom
08.08.2024 - 30.10.2024
auf den folgenden Grundstücken der Gemeinde Kuhs durchzuführen:
| Gemeinde Kuhs | ||
| Gemarkung | Flur | Flurstück |
| Kuhs | 1 | 2, 3/1, 3/2, 3/3, 5, 8/1, 9, 10/1, 10/2, 11, 12/1, 12/3, 23/1, 26/3, 26/7, 26/10, 26/14, 26/35, 26/40, 28/1, 28/2, 28/3, 29, 30, 31, 32, 33/1, 34, 35, 36, 37, 39, 76 |
| Gemeinde Kuhs | ||
| Gemarkung | Flur | Flurstück |
| Zehlendorf | 2 | 204, 206, 207/2,208/3, 209/4, 209/6, 215/8, 266, 267, 270 |
Die Vorarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit an der sorgfältigen Vorbereitung von Planungsentscheidungen durchgeführt. Die Vorarbeiten sind erforderlich zur Vorbereitung der Planung. Sie sind nicht Gegenstand der Bauausführung. Die Durchführung der Vorarbeiten beinhaltet keinerlei Entscheidung über den möglichen Trassenverlauf. Die Vorarbeiten lassen sich wie folgt beschreiben.
Die Vermessungsarbeiten werden unter Einsatz einer Sondierraupe durch Befahren der vorhandenen Wege und Straßen, durch Begehen des zu untersuchenden Geländes durchgeführt.
Markierungsarbeiten erfolgen durch das Einschlagen von Pflöcken aus rechteckigem Holz mit einem Durchmesser von ca. 4 cm ohne dass bleibenden Löcher entstehen und werden zeitnah wieder beseitigt.
Nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sind die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten verpflichtet, die Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten zu dulden.
Dies gilt auch soweit die Arbeiten durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.
Die Durchführung der Baugrunduntersuchung erfolgt durch das vom SBA Stralsund beauftragtes Ingenieurbüro Heiden Labor für Baustoff- und Umweltprüfung GmbH
Etwaige, durch die Vorarbeiten entstehende, unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Die Feststellung von Art und Umfang der Flurschäden wird, in Abstimmung mit den Bewirtschaftern, durch die Straßenbauverwaltung oder das vor Ort tätige Planungsbüro durchgeführt.
Bei Rückfragen bitte ich die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, sich direkt mit den vor Ort tätigen Planungsbüros oder bei Detailfragen mit dem
Straßenbauamt Stralsund
18439 Stralsund, Greifswalder Chaussee 63b
Tel.: 0385 58882249 (Herr Shuinjo) Fax: 0385 58882200
in Verbindung zu setzen.
Die Entschädigung erfolgt durch die Straßenbauverwaltung. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden, setzt das Innenministerium Mecklenburg – Vorpommern auf Antrag des / der Betroffenen die Entschädigung fest.
Hinter den vorgenannten dringlich zu realisierenden Belangen der Allgemeinheit und dem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Durchführung der Vorarbeiten treten die durch die Vorarbeiten nur geringfügig tangierten Interessen der Grundstückseigentümer / Grundstücksnutzer zurück, zumal die jederzeitige Verfügbarkeit der Grundstücke uneingeschränkt bestehen bleibt und die Eingriffe durch die oben im Einzelnen dargestellten Vorarbeiten nach Art und Auswirkung für den einzelnen Bürger minimal sind.
Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats beim Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63b, 18439 Stralsund, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe.
Die öffentliche Bekanntgabe ist mit dem auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung folgenden Tag bewirkt (Beginn der Widerspruchsfrist gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V).
Ich hoffe auf Ihr Verständnis für die notwendigen Untersuchungen.