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Amtskurier Güstrow-Land
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntgabe der Beschlüsse - Gemeindevertretung Lohmen vom 16.07.2024

Drucksachen-

nummer

Beschluss

Öffentlicher Teil

Herr Bernd Dikau wird zum Ehrenbeamten als Bürgermeister ernannt.

Zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters wird Herr Jonas Nicolai Görlich gewählt. Er wird zum Ehrenbeamten als 1. Stellvertreter des Bürgermeisters ernannt.

Zur 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters wird Frau Martina Möller gewählt.

Sie wird zur Ehrenbeamtin als 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters ernannt.

In den Haupt- und Finanzausschuss werden neben dem Bürgermeister die Gemeindevertreter Frau Martina Möller und Herr Jonas Görlich benannt.

In den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr werden die Gemeindevertreter Herr Riko Nöller, Herr Matthias Nitsch und Herr Florian Lenke sowie als sachkundige Einwohner Herr Reinhard Schult und Herr Christian Peters benannt.

In den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales werden die Gemeindevertreter Frau Martina Möller, Herr Tom Geibrasch und Herr Florian Lenke sowie als sachkundige Einwohner Frau Heike Buske und Herr Gerhard Beese benannt.

19/24

Die Hauptsatzung der Gemeinde Lohmen wird beschlossen.

20/24

Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Lohmen wird beschlossen.

21/24

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Gemeindevertreter Thomas Schulz mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Mildenitz-Lübzer Elde“ in der Wahlperiode 2024 - 2029, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.

22/24

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Gemeindevertreter Wilfried Neick mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Nebel“ in der Wahlperiode 2024 - 2029, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.

23/24

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt die Kämmereiamtsleiterin des Amtes Güstrow-Land, bei Verhinderung den leitenden Verwaltungsbeamten mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes der WEMAG in der 8. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.