| Drucksachen-nummer | Beschluss |
| Öffentlicher Teil | |
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| Herr Fred Lange wird zur Ehrenbeamten als Bürgermeister ernannt. |
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| Zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters wird Herr Horst Hauge gewählt. Er wird zum Ehrenbeamten als 1. Stellvertreter des Bürgermeisters ernannt. |
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| Zur 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters wird Frau Christel Hacker gewählt. |
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| Sie wird zur Ehrenbeamtin als 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters ernannt. |
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| In den Haupt- und Finanzausschuss werden neben dem Bürgermeister die Gemeindevertreter Herr Horst Hauge, Frau Christel Hacker, Herr Werner Junge und Herr Johannes Kleingarn benannt. |
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| In den Kultur- und Sozialausschuss werden die Gemeindevertreter Frau Silke Quasdorf, Frau Margitta Hildebrandt sowie Frau Heidrun Mergner benannt. |
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| Die Benennung der sachkundigen Einwohner/Einwohnerinnen erfolgt in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung. |
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| In den Ausschuss für Bau und Verkehr werden die Gemeindevertreter Herr Matthias Wolter, Herr Johannes Kleingarn sowie Herr Werner Junge benannt. |
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| Die Benennung der sachkundigen Einwohner/Einwohnerinnen erfolgt in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung. |
| 05/24 | Die Hauptsatzung der Gemeinde Zehna wird beschlossen. |
| 06/24 | Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Zehna wird beschlossen. |
| 07/24 | Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Gemeindevertreter Herrn Werner Junge mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Nebel“ in der Wahlperiode 2024 - 2029, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist. |
| 08/24 | Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Gemeindevertreter Herrn Werner Junge mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Mildenitz-Lübzer Elde“ in der Wahlperiode 2024 - 2029, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist. |
| 09/24 | Die Gemeindevertretung bevollmächtigt die Kämmereiamtsleiterin des Amtes Güstrow-Land, bei Verhinderung den leitenden Verwaltungsbeamten mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes der WEMAG in der 8. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist. |