Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG i. V. m. § 54 VwVfG M-V in einem einheitlichen Erhebungsgebiet
Der Eigenbetriebsausschuss Kaiserbäder und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt die Zusammenarbeit der Partnergemeinden zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele im Rahmen des Modellprojekts Insel Usedom/Stadt Wolgast durch den Beitritt zur Kommunalen Arbeitsgemeinschaft der Kooperationsgemeinden.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, dem als Anlage beigefügten öffentlichrechtlichen Vertrag und dessen Anlagen über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe im einheitlichen Erhebungsgebiet und damit den Beitritt der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf zur Kommunalen Arbeitsgemeinschaft der Kooperationsgemeinden mit Wirkung ab dem 01.04.2023 zuzustimmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ermächtigt die Bürgermeisterin allen notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zur Umsetzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zuzustimmen/vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit der interkommunalen Zusammenarbeit und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag als erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ermächtigt die Bürgermeisterin allen ggf. notwendigen oder zweckmäßigen Änderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anforderungen zuzustimmen/vorzunehmen. Die Gemeindevertretung erklärt sich mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch wesentliche Inhalte dieses Beschlusses und dessen Anlagen nicht berührt werden.
Der Eigenbetriebs- und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, dass die Verwaltung zur Umsetzung der Tätigkeit als Koordinierungs- und Abrechnungsstelle, der Usedom Tourismus GmbH (UTG) die Vollmacht erteilt.
Abstimmungsergebnis: mit 15 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen
| 1. | Der Eigenbetriebsausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele der Partnergemeinden im Rahmen des Modellprojekts Insel Usedom/Stadt Wolgast den Abschluss eines kooperationsrechtlichen Vertrages mit den Verkehrsunternehmen sowie die Verwendung der Kurkarte als Gästekarte mit Bezug zum öffentlichen Personennahverkehr (1. Stufe 2023 - 2024). |
| 2. | Der Eigenbetriebsausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf befürwortet die Verwendung der Kurkarte als Gästekarte und beschließt perspektivisch diese nach entsprechender Konkretisierung mittels einer umlagefinanzierten GästeCard-Umlage über die Kurabgabe zu erheben. |
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, der als Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung und deren Anlage über die umlagefinanzierte Einbindung von Bus und Bahn in die Kurkarte für Tages- und Übernachtungsgäste mit Wirkung ab dem 01.04.2023 zuzustimmen und die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ermächtigt die Bürgermeisterin allen notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zur Umsetzung der Kooperationsvereinbarung und deren Anlage zuzustimmen/vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit der Zusammenarbeit und der Kooperationsvereinbarung als erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen. Dies umfasst auch die Herbeiführung von entsprechenden Weisungsbeschlüssen in den Gremien der Usedom Tourismus GmbH (UTG), soweit die Gemeinde an dieser eine Beteiligung im gesellschaftsrechtlichen Sinne innehat.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ermächtigt die Bürgermeisterin allen ggf. notwendigen oder zweckmäßigen Änderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anforderungen zuzustimmen/vorzunehmen. Die Gemeindevertretung erklärt sich mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch wesentliche Inhalte dieses Beschlusses und dessen Anlage nicht berührt werden.
Ostseebad Heringsdorf beschließt, dass die Verwaltung zur Umsetzung der Tätigkeit als Koordinierungs- und Abrechnungsstelle, der Usedom Tourismus GmbH (UTG) die Vollmacht erteilt. Die Ermächtigung erfasst ausdrücklich nicht Seite: 10/20 den Abschluss des noch zu verhandelnden Verkehrsvertrages zwischen der DB Regio AG und der UTG. Der Vertrag ist vor Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der UTG der Gemeindevertretung zur Behandlung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: mit 9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen
Der Eigenbetriebsausschuss Kaiserbäder und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele im Rahmen des Modellprojekts Insel Usedom und Stadt Wolgast:
| 1. | die gemeinsame Kalkulation für das Jahr 2023 mit dem dazugehörigen Bericht, gemäß Anlage, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, auf Basis der gemeindespezifischen Vorkalkulation der Kurabgabe für das Jahr 2023, gemäß Anlage, zu der dazugehörenden Satzung (siehe Vorlage-Nr.: 22/172) zu beschließen. | |
| 2. | Der Eigenbetriebsausschuss Kaiserbäder und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt: | |
| 1. | Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Abgabenkalkulation vom 24.11.2022 für die Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu. | |
| 2. | Die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf erkennt unter Gewährleistung der Gegenseitigkeit die jeweilig gemeindespezifischen Vorkalkulationen der am Modell beteiligten anerkannten Seebäder der Insel Usedom als Basis der gemeinsamen Kurabgabe an. | |
| 3. | Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 2023 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Hauptsaison 3,90 € EUR und in der Nebensaison 3,20 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). | |
| 4. | Kinder unter 6 Jahren (bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres) sind zu 100 % zu befreien. | |
| 5. | Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf eträgt mit Wirkung ab 01.04.2023 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 109,20 € EUR (einschl. Umsatzsteuer). | |
| 6. | Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen: | |
| Hauptsaison: vom 01.04. bis 31.10. | ||
| Nachsaison: für die restliche Zeit des Jahres: | ||
| vom 01.01. bis 31.03. und vom 01.11. bis 31.12. | ||
Abstimmungsergebnis: mit 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen
Der Eigenbetriebsausschuss Kaiserbäder und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele im Rahmen des Modellprojekts Insel Usedom/Stadt Wolgast, die eingereichte Satzung gemäß Anlage über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe in einem einheitlichem Erhebungsgebiet, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, mit der dazugehörenden Kalkulation (siehe Vorlage-Nr.: 22/0170) zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen
Der Eigenbetriebsausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt in Ergänzung und zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele (u.a. Erhöhung von Tourismusakzeptanz und -bewusstsein) im Rahmen des Modellprojektes Insel Usedom und Stadt Wolgast:
| 1. | Alle Haushalte mit Einwohnern der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, die hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, erhalten die Möglichkeit für Familienangehörige, deren Hauptwohnsitz sich außerhalb des Gemeindegebietes befindet, für das Urlaubsjahr 2023 kostenlose Kurkarten für bis zu 4 Familienangehörige nach Variante 1 zu beantragen. |
| 2. | Die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf trägt die Ausfallbeträge, die auf Antrag des Einwohners mit gemeldetem Hauptwohnsitz i. S. von § 16 Abs. 2 Meldegesetz-LMG) im Hoheitsgebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf für von ihm bis zu 4 benannte Familienangehörige entstehen. |
| 3. | Die Gemeindevertretung stimmt der Erstattung auf Antrag eines Einwohners für von ihm bis zu 4 benannte Familienangehörige zu. Basis ist die gemeindespezifische Vorkalkulation des Familienangehörigenbetrages für das Jahr 2023 in Ergänzung und zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele der dazugehörenden Kurabgabesatzung im einheitlichen Erhebungsgebiet der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (siehe Vorlage-Nr. 22/0169) zu. |
| 4. | Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Erstattungskalkulation vom 12.12.2022 für die von Familienangehörigen außerhalb des Haushalts des Einwohners zu leistenden Kurabgaben in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf gemäß Anlage, mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen, zu. |
| 5. | Ein Anspruch auf Erstattung besteht einmalig nur im Kalenderjahr 2023. |
| 6. | Eine Mitverpflichtung der anderen Gemeinden im Gültigkeitsbereich der Kurabgabesatzung im einheitlichen Erhebungsgebiet der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast ist ausgeschlossen. |
| 7. | Durch die Verpflichtung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf nach vorstehendem Absatz 3 wird eine Gesamtschuld der jeweils anderen Gemeinden zur anteiligen Erbringung von Erstattungsbeträgen nicht begründet. |
Abstimmungsergebnis: mit 15 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen
Der Eigenbetriebsausschuss „Kaiserbäder“ empfiehlt, die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschließt die Fortführung der Veranstaltung Baltic Lights mit Kosten in Höhe von 160.000 Euro pro Jahr für die Jahre 2023 bis 2027. Die gilt als Grundsatzbeschluss. Der Satz „Für die Jahre 2026 und 2027 erhöht sich dieser Betrag um 7,5 %.“ im Vertragsentwurf unter Punkt 4. Vergütung/Kosten ist zu streichen. In den Vertrag ist eine Formulierung aufzunehmen, dass mindestens eine Seebrücke in den Streckenverlauf aufgenommen werden muss.
Abstimmungsergebnis: mit 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltungen
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt dem Entwurf der 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Am Balmer See" der Gemeinde Benz für den OT Balm in der Fassung 07-2022 zuzustimmen. Änderungen und Ergänzungen werden nicht vorgebracht.
Abstimmungsergebnis: mit 15 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Antrag der PRIMUS Promenade Ahlbeck GmbH & Co. KG, Karl-Marx-Straße 26, 12529 Schönefeld auf Verlängerung der Fertigstellungsfrist für die Errichtung des Suitenhotels "Goethequartier Usedom" gemäß der 1. Änderung vom 25.02.2022 zum Städtebaulichen Vertrag vom 28.08.2017 stattzugeben. Die Fertigstellungsfrist wird bis zum 31.05.2023 verlängert. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die 2. Änderung des Städtebaulichen Vertrages zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: mit 16 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltungen