Titel Logo
KAISERBÄDER-BOTE
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf vom 21.12.2023

Integration der ticketfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehr als Basisleistung der Kur-/Gästekarte (UsedomCard)

Beschluss Nr. 23/0440

Der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr, der Eigenbetriebsausschuss, und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschließt die Integration der ticketfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehr in die Kur-/Gästekarte (UsedomCard) ab dem 01.01.2024 mittels eines umlagefinanzierten ÖPNV-Beitrags:

a)

für Gäste - Tagesgäste, Übernachtungsgäste: ÖPNV-Beitrag 1,20 € je Aufenthalt/Übernachtung und ausgestellter UsedomCard, der mit der Kurabgabe erhoben wird und von den Abgabepflichtigen zu leisten Zweitwohnungsbesitzer/-eigentümer und Dauercamper/Dauerlieger mit Jahreskurkarte: ÖPNV-Beitrag 33,60 € pro Jahr und ausgestellter Jahreskurkarte, der mit der Kurabgabe erhoben wird und von den Abgabepflichtigen zu leisten ist und/oder

b)

für Einwohner und Arbeitnehmer mit Jahreskurkarte: ÖPNV-Beitrag 54,30 € pro Jahr und ausgestellter Jahreskurkarte, der von der Gemeinde für alle Einwohner ab 6 Jahren und gemäß Urteil 1 M 131/19, OVG Greifswald, vom 19.06.2019 („Dieser Personenkreis wird den Einwohnern gleichgestellt.“) für alle Arbeitnehmer im eigenen Gemeindegebiet zu leisten ist.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, der als Anlage 1 beigefügten Kooperationsvereinbarung und deren Anlage über die umlagefinanzierte Einbindung von Bus und Bahn in die UsedomCard für den in Ziffer 1 bestimmten Personenkreis mit Wirkung ab dem 01.01.2024 zuzustimmen und die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 13 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt

Änderung der Vereinbarung über das Tarifangebot „ÖPNV - Nutzung mit der Kurkarte“ vom 22.02.2019 mit der Usedomer Bäderbahn

Beschluss Nr. 23/0495

Der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr, der Eigenbetriebsausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschließt, die Änderung gem. Anlage 1, zum Vertrag vom 22.02.2019 zwischen der Usedomer Bäderbahn GmbH und dem Eigenbetrieb Kaiserbäder Insel Usedom (Anlage 2), mit seiner Änderung vom 14.05.2019 (Anlage 3).

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

Fortführung der Aufgabenstellung „Modellregion Insel Usedom und Stadt Wolgast“ in einem dauerhaften Betrieb bei der UTG

Beschluss Nr. 23/0501

Der Eigenbetriebsausschuss Kaiserbäder Insel Usedom empfiehlt, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt die Fortführung der Aufgabenstellung „Modellregion Insel Usedom und Stadt Wolgast“ in einem dauerhaften Betrieb bei der UTG.

Die Aufgaben des Projektvorhabens Modellregion „Insel Usedom und Stadt Wolgast“ werden nach dem Projektende am 31.12.2023 ab dem Kalenderjahr 2024 in der UTG in Form einer neuen Abteilung/Sparte fortgeführt. Alle bisherigen Rechte und Pflichten der aktuell interimistischen Geschäftsbesorgung gehen damit auf die UTG über.

Die Finanzierung für die fortzuführenden Aufgaben (max. 150.000 €) erfolgt über eine GästeCard-Umlage in Höhe von 0,02 € pro Übernachtung/Aufenthalt (s. Anlage 1).

Die Bürgermeister/in wird ermächtigt, der Erweiterung des UTG-Gesellschaftsvertrages um die Aufgaben dieser neuen Abteilung/Sparte nach Vorlage in der ersten ordentlichen UTG Gesellschafterversammlung des Jahres 2024 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 14 Ja-Stimmen

Grundsatzbeschluss zur Ausrichtung der Ostseetherme

Beschluss Nr. 23/0511

Die Gemeindevertretung beschließt zum Vorhaben „neue“ Ostseetherme der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, dass eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe gebildet wird, die folgende Grundsatzentscheidungen beraten und zur Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vorbereiten soll:

o

Definition der zu erzielenden Leistungsbestandteile für die „neue“ Therme

o

Zusammenstellung der in Frage kommenden Liegenschaften

o

Darstellung der Vor- und Nachteile für diese Liegenschaften

o

Markterkundung insbesondere in Hinblick auf etwaiges Interesse privater Investoren bzw. privatwirtschaftlicher Unternehmen bezüglich des Interesses privater Investoren oder privater Wirtschaftsunternehmen an einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP-Public Private Partnership)

o

Abwägung des zukünftigen Betreibermodells

Die neu zu bildende Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit bis zum 30.06.2024 zu beenden. Nach der Kommunalwahl wird die Arbeitsgruppe „Ostseeherme“ personell neu besetzt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 14 Ja-Stimmen

Bewilligung Eintragung Dienstbarkeit lastend auf gemeindl. Flst. 256/7, Flur 7, Gemarkung Ahlbeck, Grundbuch von Heringsdorf Blatt 21299 zugunsten E.DIS Netz GmbH für Transformatoren-/Schaltstation einschl. Zu- u. Ableitungen mit Zubehör

Beschluss Nr. 23/0455

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt, die Bürgermeisterin zu beauftragen, der Eintragung einer beschränkten, persönlichen Dienstbarkeit, lastend auf dem gemeindlichen Flst. 256/7, Flur 7, Gemarkung Ahlbeck, verzeichnet im Grundbuch von Heringsdorf Blatt 21299, zugunsten der E.DIS Netz GmbH, auf deren Kosten (für notarielle Beglaubigung und Grundbucheintragung) zuzustimmen.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die damit verbundene Vereinbarung zur Grundstücksmitbenutzung mit dem festgelegten einmaligen Entschädigungsbetrag in Höhe von 300,00 € sowie die Einverständniserklärung zur Grundstücksmitbenutzung für die gemeindl. Flst. 205, Flur 7, Flst. 227, Flur 2, Gemarkung Ahlbeck zu unterzeichnen.

Der Energieversorger soll in die Verpflichtung genommen werden, den Geltungsbereich der Dienstbarkeit sauber zu halten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 14 Ja-Stimmen

Bewilligung Eintragung Dienstbarkeit lastend auf gemeindl. Flst. 20/3, 12/6, Flur 4, Gemarkung Bansin, Grundbuch von Bansin Blatt 1361 zugunsten E.DIS Netz GmbH für Transformatoren-/Schaltstation einschl. Zu- u. Ableitungen mit Zubehör

Beschluss Nr. 23/0456

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt, die Bürgermeisterin zu beauftragen, der Eintragung einer beschränkten, persönlichen Dienstbarkeit, lastend auf den gemeindlichen Flst. 20/3, 12/6, Flur 4, Gemarkung Bansin, verzeichnet im Grundbuch von Bansin Blatt 1361, zugunsten der E.DIS Netz GmbH, auf deren Kosten (für notarielle Beglaubigung und Grundbucheintragung) zuzustimmen.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die damit verbundene Vereinbarung zur Grundstücksmitbenutzung mit dem festgelegten einmaligen Entschädigungsbetrag in Höhe von 300,00 € zu unterzeichnen.

Der Energieversorger soll in die Verpflichtung genommen werden, den Geltungsbereich der Dienstbarkeit sauber zu halten

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

Bewilligung Eintragung Dienstbarkeit lastend auf gemeindl. Flst. 2/11, Flur 3, Gemarkung Heringsdorf, Grundbuch von Heringsdorf Blatt 665 zugunsten E.DIS Netz GmbH für Kabel einschließlich Zubehör (Leitungen)

Beschluss Nr. 23/0492

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt, die Bürgermeisterin zu beauftragen, der Eintragung einer beschränkten, persönlichen Dienstbarkeit, lastend auf dem gemeindlichen Flst. 2/11, Flur 3, Gemarkung Heringsdorf, verzeichnet im Grundbuch von Heringsdorf Blatt 665, zugunsten der E.DIS Netz GmbH, auf deren Kosten (für notarielle Beglaubigung und Grundbucheintragung) zuzustimmen.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die damit verbundene Vereinbarung zur Grundstücksmitbenutzung für ein Kabel mit dem festgelegten einmaligen Entschädigungsbetrag in Höhe von 150,00€ für das gemeindliche Flst. 2/11, Flur 3, Gemarkung Heringsdorf sowie die Einverständniserklärung zur Grundstücksmitbenutzung für das gemeindl. Flst. 2/13, Flur 3, Gemarkung Heringsdorf, zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 14 Ja-Stimmen

Kalkulation der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom/Stadt Wolgast - Kurabgabekalkulation Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Beschluss Nr. 23/0497

Der Eigenbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt:

1.

Die gemeinsame Kalkulation für das Jahr 2024 mit dem dazugehörigen Bericht, gemäß Anlage, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, auf Basis der gemeindespezifischen Vorkalkulation der Kurabgabe für das Jahr 2024, gemäß Anlage, zu der dazugehörenden Satzung (siehe Vorlage-Nr.: 23/0496) zu beschließen.

2.

Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Abgabenkalkulation vom 24.11.2023 für die Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

3.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf erkennt unter Gewährleistung der Gegenseitigkeit die jeweilig gemeindespezifischen Vorkalkulationen der am Modell beteiligten anerkannten Seebäder der Insel Usedom als Basis der gemeinsamen Kurabgabe an.

4.

Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2024 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Hauptsaison 3,30 EUR, in der Vorsaison 2,50 EUR und in der Nachsaison 2,70 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages.

5.

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien.

6.

Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beträgt mit Wirkung ab 01.01.2024 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 92,40 € EUR (einschl. Umsatzsteuer).

7.

Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen:

Vorsaison: vom 01.01. bis 31.03.

Hauptsaison: vom 01.04. bis 31.10.

Nebensaison: vom 01.11. bis 31.12.

In der Kurabgabe ist ein Entgelt in Höhe von 0,50 Euro für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus) enthalten.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom/Stadt Wolgast - Kurabgabesatzung Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Beschluss Nr. 23/0496

Der Eigenbetriebsausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt die eingereichte Satzung gemäß Anlage über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe in der Tourismusregion mit der dazugehörenden Kalkulation, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, (siehe Vorlage-Nr.: 23/0497)

Der Eigenbetriebsausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt:

1.

Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2024 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Hauptsaison 3,30 EUR, in der Vorsaison 2,50 EUR und in der Nebensaison 2,70 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages.

Der Eigenbetriebsausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt die eingereichte Satzung gemäß Anlage über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe in der Tourismusregion mit der dazugehörenden Kalkulation, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, (siehe Vorlage-Nr.: 23/0497)

Der Eigenbetriebsausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt:

1.

Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2024 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Hauptsaison 3,30 EUR, in der Vorsaison 2,50 EUR und in der Nebensaison 2,70 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages.

2.

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien.

3.

Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beträgt mit Wirkung ab 01.01.2024 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 92,40 EUR (einschl. Umsatzsteuer).

4.

Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen:

Vorsaison: vom 01.01. bis 31.03.

Hauptsaison: vom 01.04. bis 31.10.

Nebensaison: vom 01.11. bis 31.12.

In der Kurabgabe ist ein Entgelt in Höhe von 0,50 Euro für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus) enthalten.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

Haushaltsbegleitverfügung 2024

Beschluss Nr. 23/0502

Der Eigenbetriebsausschuss Kaiserbäder und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt in Ergänzung und zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele (u. a. Erhöhung von Tourismusakzeptanz und -bewusstsein) im Rahmen der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast:

1.

Alle Haushalte mit Einwohnern der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, die hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, erhalten die Möglichkeit für Familienangehörige, deren Hauptwohnsitz sich außerhalb des Gemeindegebietes befindet, für das Urlaubsjahr 2024 kostenlose Kurkarten für bis zu 4 Familienangehörige nach Variante 1 zu beantragen, sofern die Unterbringung in häuslicher Gemeinschaft stattfindet.

2.

Die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf trägt die Ausfallbeträge, die auf Antrag des Einwohners mit gemeldetem Hauptwohnsitz i.S. von § 16 Abs. 2 Meldegesetz - LMG) im Hoheitsgebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf für von ihm bis zu 4 benannte Familienangehörige entstehen.

3.

Die Gemeindevertretung stimmt der Erstattung auf Antrag eines Einwohners für von ihm bis zu 4 benannte Familienangehörige zu. Basis ist die gemeindespezifische Vorkalkulation des Familienangehörigenbetrages für das Jahr 2024 in Ergänzung und zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele der dazugehörenden Kurabgabesatzung im einheitlichen Erhebungsgebiet der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (siehe Vorlage-Nr. 23/0497) zu.

4.

Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Erstattungskalkulation vom 11.12.2023 für die von Familienangehörigen außerhalb des Haushalts des Einwohners zu leistenden Kurabgaben in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf gemäß Anlage, mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen, zu. 

5.

Ein Anspruch auf Erstattung besteht einmalig nur im Kalenderjahr 2024.

6.

Eine Mitverpflichtung der anderen Gemeinden im Gültigkeitsbereich der Kurabgabesatzung im einheitlichen Erhebungsgebiet der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast ist ausgeschlossen.

7.

Durch die Verpflichtung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf nach vorstehendem Absatz 3 wird eine Gesamtschuld der jeweils anderen Gemeinden zur anteiligen Erbringung von Erstattungsbeträgen nicht begründet.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen

Bestellung Gleichstellungsbeauftragte

Beschluss Nr. 23/0506

Die Gemeindevertretung beschließt, Frau Christine Friedrich als Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf zum 01.01.2024 zu bestellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr für Einsätze

Beschluss Nr. 23/0498

Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt, die Aufwandsentschädigung für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (beide Ortswehren) von derzeit 5,00 € je Einsatz mit Wirkung vom 01.01.2024 auf 10,00 € zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 15 Ja-Stimmen

1. Änderung zur Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Grundschule Heringsdorf

Beschluss Nr. 23/0504

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die in der Anlage enthaltene 1. Änderung zur Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Grundschule Heringsdorf.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 15 Ja-Stimmen

Kreditaufnahme für Investitionen hier: Bestätigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin

Beschluss Nr. 23/0467

Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Aufnahme eines Kredites in Höhe von 6.700.000 € mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Zinssatz von 3,380 % bei der Sparkasse Vorpommern.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Hebesatzsatzung 2024)

Beschluss Nr. 23/0477

Der Finanzausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer für das Jahr 2024 wie folgt festzusetzen:

Grundsteuer A

338

Grundsteuer B

438

Gewerbesteuer

390

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen