Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
Die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf sucht zum 01.01.2026 vier (4) Außentrauorte an einem außergewöhnlichen Ort oder mit hervorgehobenem Alleinstellungsmerkmal für die Durchführung der standesamtlichen Trauungen für sein Standesamt Heringsdorf.
Sind Sie Hotel-/ Pensions- oder Gaststättenbetreiber oder Pächter eines Strandabschnittes oder sind im Besitz eines außergewöhnlichen Ortes mit Alleinstellungsmerkmal (z.B. Naturraum, historische Räumlichkeiten etc.), welches im Standesamtsbezirk des Standesamtes Heringsdorf liegt, und können die nachfolgenden Bedingungen erfüllen?
| 1. | Die standesamtliche Eheschließung muss in einem Rahmen stattfinden, welcher der rechtlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der Ehe gerecht wird und dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung ermöglicht. |
| 2. | Es gilt der Grundsatz der Beteiligtenöffentlichkeit. Grundsätzlich sollen neben dem Standesbeamten nur die Eheschließenden und eventuelle Trauzeugen anwesend sein. Auf Wunsch der Eheschließenden kann Verwandten und Freunden die Anwesenheit gestattet werden. Unbeteiligten Zuschauern ist der Zutritt zur Eheschließung zu verwehren. Die Trauung darf akustisch nicht durch Außenstehende/Dritte verfolgt werden können. |
| 3. | Dem Standesamt allein obliegt die Dispositionshoheit über den Ort und die Zeit der Trauung am Außentrauort, d.h. die Uhrzeit der Trauung wird allein durch das Standesamt festgelegt. |
| 4. | Ein eigener separater Traubereich für die standesamtliche Trauung muss vorhanden sein. |
| 5. | Dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 2 Grundgesetz folgend muss der Außentrauort als Ort einer Amtshandlung jedem heiratswilligen Paar (Nichtgästen) zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt gleichermaßen für Menschen mit Behinderung und sozial schwachen Bürgern. |
| 6. | Die Widmung als Außentrauort darf nicht von der Nutzung eines gastronomischen Betriebes abhängig sein. |
| 7. | Trauungen unter freiem Himmel sind möglich, sofern sich in unmittelbarer Nähe ein gleichwertiger Trauraum befindet, der bei umschlagendem Wetter alternativ genutzt werden kann. Die Entscheidung, ob eine Trauung unter freiem Himmel witterungsbedingt stattfinden kann, trifft aufgrund der Dispositionshoheit der Standesbeamte. |
| 8. | Trauungen am Strand sind möglich, wenn der Strandabschnitt gepachtet ist und ein Pagodenzelt zum Schutz der standesamtlichen Unterlagen und zum Datenschutz aufgestellt werden kann. Dies gilt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern. |
Es wird darauf hingewiesen, dass kein gesetzlicher Anspruch auf Festlegung eines Außentrauortes besteht.
Ein Vertrag wird auf 5 Jahre befristet geschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Vertragsabschluss wird mit diesem Interessenbekundungsverfahren nicht begründet.
Wenn Sie Interesse haben, dann bewerben Sie sich bei der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, Sachgebietsleitung Bürgerangelegenheiten und Standesamt, Frau Klünder, Kurparkstraße 4, 17419 Seebad Ahlbeck, bis zum 15.02.2025.
Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.
Einzureichen sind neben dem Anschreiben, folgende Unterlagen:
| - | Fotostrecke mit Kennzeichnung des Alleinstellungsmerkmales, Einrichtung eines würdigen Rahmens, der bei einer standesamtlichen Trauung Mindestmaß ist |
| - | Anzahl der maximal möglichen Gäste |
| - | Möglichkeit der Barrierefreiheit |
| - | bei Trauungen unter freiem Himmel (auch Strand) Skizze und Entfernung zum umschlossenen Ausweich-Trauraum |
| - | Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes |
| - | Miet-/Pachtvertrag über Strandabschnitt, Gebäude oder Grundstück bzw. Eigentumsnachweis oder Nachweis der Verfügungsberechtigung |
Diese Unterlagen sind vollständig einzureichen, eine Nachforderung erfolgt nicht.