24. & 25.01.2025
Strand Ahlbeck
Hauptzugang, Zufahrt Seestraße
D-17419 Ostseebad Ahlbeck
Veranstalter: Eigenbetrieb Kaiserbäder Insel Usedom
Ausrichter: wsf Veranstaltungsagentur
| 1. Abschnitt: | Freitag, 24. Januar 2025 | Qualifikationstraining |
| Aufwärmen: | 16:30 Uhr | |
| Beginn: | 17:00 Uhr | |
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| 2. Abschnitt: | Samstag, 25. Januar 2025 | Finalwettkämpfe |
| Aufwärmen: | 15:30 Uhr | |
| Beginn: | 16:00 Uhr | |
| 1. | Veranstalter (a) und Ausrichter (b) | |
| (a) | Eigenbetrieb Kaiserbäder Insel Usedom |
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| Waldstr.1 * 17429 Seebad Bansin (Deutschland/Germany) |
| (b) | wsf Veranstaltungsagentur GbR |
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| Kneippstr. 24f * 17454 Zinnowitz (Deutschland/Germany) |
| 2. | Wettkampfstätte | |
| Strand von Ahlbeck, Hauptzugang (banana-beach), Zufahrt Seestraße | |
| 17419 Seebad Ahlbeck (Deutschland/Germany) | |
| 3. | Allgemeines | |
| Eine Entscheidung gilt als gewonnen, wenn der Strandkorb nach dem Startsignal als erster hinter der Ziellinie vollständig abgestellt worden ist und aufrecht steht. Bei Erkennung auf Fehlstart durch den Startrichter erfolgt eine Wiederholung. | |
| Höchstens ein Fehlstart pro Team und Wertungslauf ist zulässig. | |
| 4. | Teilnahme- und Startberechtigung | |
| Die Wettkämpfe sind offen für alle Einzelteams sowie Verbände und Vereine des In- und Auslandes. | |
| Gemische Mannschaften sind möglich und erwünscht. | |
| Ein Team darf aus höchstens 2 Personen bestehen. Auswechslungen der Mannschaftsmitglieder, auch bei Verletzungen, sind nach Veranstaltungsbeginn darüber hinaus nicht möglich. | |
| 5. | Wettkampfanlage | |
| Die Wettkampfstrecke ist 20 m lang, hat zwei abgegrenzte Startbahnen, die durch Absperrung voneinander getrennt sind und steht zum Aufwärmen jeweils bis 10 Minuten vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung. Die Strecken sind naturbelassen, je nach Witterungsverhältnissen bis zu 40 cm tief. | |
| 6. | Kampfgericht | |
| Das Kampfgericht wird vom Ausrichter eingesetzt. | |
| 7. | Setzen der Vor-, End- und Entscheidungsläufe | |
| Alle Wettkämpfe werden auf zwei Bahnen ausgetragen. Die Vorläufe (Qualifikation) werden nach internationalem Reglement den Meldezeiten entsprechend ohne Berücksichtigung von z.B. Altersklassen gesetzt. | |
| Das Setzen der Läufe bzw. die Verteilung der Bahnen in den Entscheidungswettkämpfen erfolgt nach den angegebenen Meldezeiten. Eine Doppelbelegung der Bahnen ist nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, freie Bahnen aufzufüllen | |
| 8. | Beschränkungen | |
| Der Ausrichter behält sich vor, die Anzahl der Meldungen aus zeittechnischen Gründen zu begrenzen und überzählige Meldungen zurückzuweisen. | |
| Die Begrenzung erfolgt in Abhängigkeit der Meldezeit. D.h., Vorrang haben die jeweils zeitschnellsten Meldungen. Der Ausrichter behält sich vor, über den Veranstaltungsrahmen hinaus eingehende Meldungen zurückzuweisen. | |
| Entscheidend ist jedoch in jedem Fall die Rangfolge der eingehenden Meldungen. | |
| 8.1. | Wild-Card | |
| Wild-Cards berechtigen zur Teilnahme an den Finalwettkämpfen. Der Ausrichter vergibt Wild-Cards nach eigenem Ermessen. | |
| 9. | Spielmodus | |
| Für die Finalwettkämpfe (ab Achtelfinale) qualifizieren sich die jeweiligen 12 zeitschnellsten Gewinner der Vorlaufentscheidungen, die Starter mit einer Wild-Card sowie zusätzlich der amtierende Weltmeister und der amtierende Vize-Weltmeister. Letztgenannte zwei Teams sind gesetzt. | |
| Die Finalrunden werden im K.-O.- System ausgespielt. Die Verlierer des Halbfinals bestreiten das Kleinen Finale, das vor dem Finale ausgetragen wird | |
| 10. | Abgabe der Meldeunterlagen | |
| Alle teilnehmenden Teams, auch Gesetzte und Wild-Card-Inhaber unterliegen der Meldepflicht. | |
| Meldeanschrift: | |
| wsf Veranstaltungsagentur GbR | |
| Kneippstraße 24f | |
| D - 17454 Zinnowitz (Deutschland/Germany) | |
| Email: winterstrandkorbfest@web.de | |
| (Rückfragen bitte per Email.) | |
| Die Meldungen können vorzugsweise per Email oder Briefpost abgegeben werden. Für die Meldungen sind nach Möglichkeit die der Ausschreibung beigefügten Formblätter zu verwenden. | |
| Bei Abgabe der Meldungen als Datei sind Meldebogen und Meldeliste zusätzlich als getrennte Dateien / Dokumente beizufügen. Die Vereine / Startgemeinschaften haben die Gültigkeit ihrer Kontaktdaten (Anschrift, Fax, E-Mail-Adresse) sicherzustellen. Hinweis: Email-Meldungen sind nur gültig mit einer vom Ausrichter per Email an den Absender zurückgeschickten Empfangsbestätigung. Unvollständige und/oder unleserliche Meldungen werden nicht berücksichtigt. | |
| 11. | Meldeschluss | |
| Meldeschluss: Donnerstag, 23. Januar 2025 | |
| Der Ausrichter behält sich das Recht vor, noch bis vor Veranstaltungsbeginn Meldungen zuzulassen. Für Meldungen nach Meldeschluss muss das Meldegeld mittels Barzahlung entrichtet werden. | |
| 12. | Meldegeld entfällt | |
| 13. | Organisatorisches | |
| Die Starter werden über den Eingang ihrer Meldung (bzw. über deren Zurückweisung) durch eine Meldebestätigung benachrichtigt, die ausschließlich per Email zugestellt werden kann. | |
| Eventuelle Änderungen der Anfangszeiten bzw. aktuelle organisatorische Hinweise werden ebenfalls mit der Meldebestätigung bekannt gegeben. | |
| Zu Wettkampfbeginn erhält jeder Starter im Organisationsbüro gegen Vorlage der Meldebestätigung alle evtl. relevanten Unterlagen. Ein von der Bank bestätigter Nachweis über die erfolgte Zahlung des Meldegeldes muss im Bedarfsfall vorgelegt werden können. | |
| Das Organisationsbüro befindet sich am Veranstaltungsort in unmittelbarer Häher zur WM-Arena, bei schlechtem Wetter im Zelt. | |
| Organisatorische Hinweise und Informationen werden auch rechtzeitig im Internet auf der Veranstaltungs-Homepage www.winterstrandkorbfest.de abrufbar sein. | |
| Die Aufsichtspflicht für die Aktiven während der Veranstaltung obliegt den jeweiligen Betreuern der Teams. | |
| 13.1. | Wertungen | |
| Die Wertung ist offen, Teamwertung. | |
| 15.1. | Auszeichnungen | |
| In den Finalwettkämpfen erhalten die | |
| • | Siegerplätze 1, 2 und 3: |
| Medaillen oder Ehrenpreise | |
| 15.2. | Sonderauszeichnungen/Sondertitel | |
| Für den gewonnenen 1. Platz erhält das Siegerteam einen Wanderpokal und führt fortan den Titel Weltmeister. Der Wanderpokal ist Eigentum des Ausrichters und verbleibt im Besitz des Weltmeisters, bis ein neuer Weltmeister gekürt wird. Der Ausrichter behält sich vor, weitere Sonder- bzw. Ehrenpreise auszuloben. | |
| 15.3. | Preisgeld | |
| Für den gewonnenen 1. Platz erhält das Siegerteam 1.000 Euro | |
| Für den gewonnenen 2. Platz erhält das Siegerteam 300 Euro | |
| Für den gewonnenen 3. Platz erhält das Siegerteam 200 Euro | |
| Alle Teilnehmer an den Finals am Samstag erhalten Preisgeld. | |
| 15.4. | Siegerehrungen | |
| Die Siegerehrungen sind Bestandteil des Wettkampfes. Nicht entgegengenommene Preise/Auszeichnungen werden nicht nachgesandt. | |
| 17. | Presseveröffentlichungen | |
| Die Starter verpflichten sich, nach Beendigung des Wettkampfes in dem dafür vorgesehenen abgesperrten Bereich zu verbleiben. Interviews, Foto- und Bildaufnahmen dürfen nur innerhalb dieses Bereiches vor der Partnerwand des Ausrichters und dessen Autorisierung aufgezeichnet werden. | |
| 17. | Verschiedenes | |
| Ergebnisse werden im Internet auf der Veranstaltungs-Homepage abrufbar sein: www.winterstrandkorbfest.de. | |
| Der Ausrichter behält sich vor, den zeitlichen Ablauf der Veranstaltung anzupassen, sofern dies erforderlich ist. Während der Finalwettkämpfe können veränderte Lichtverhältnisse auftreten: Einbruch der Dunkelheit. | |
| 18. | Hinweise zu Quartieren, Unterkünften | |
| Quartiersuche und -buchungen haben die Starter ausschließlich selbst zu tätigen. | |
| Buchungen von Unterkünften bzw. Quartieren und aktuelle Hinweise dazu sind auf der Homepage möglich: www.kaiserbaeder-auf-usedom.de. | |
| 19. | Hinweise zur Verpflegung / Mittagessen | |
| An allen Wettkampftagen steht ein Angebot mit sportlergerechtem Mittagessen zur Verfügung. | |
| 20. | Erklärungen (Sportgesundheit / Startrecht), Haftungsausschluss | |
| Mit der Abgabe der Meldungen versichert der meldende Starter zugleich, dass die für diese Veranstaltung gemeldeten Teilnehmer sportgesund sind. Die Starter stellen den Ausrichter und Veranstalter von jeglicher Haftung für Personenschäden frei. Für Sachschäden haften Ausrichter/Veranstalter nur insoweit, wie ihnen ein vorsätzliches Handeln vorgeworfen werden kann. | |
| 21. | Kampfrichterbesprechung | |
| Mindestens ein Starter pro Team hat an der Kampfrichterbesprechung teilzunehmen. Diese findet jeweils unmittelbar vor Beginn der Wettkämpfe statt. | |
| 22. | sonstige Hinweise | |
| Hinweis für alle Aktiven und Trainer: Die Wettkampfstätte darf nur in angemessener und der Witterung engepasster Kleidung betreten werden! | |
Ahlbeck und Zinnowitz, 7.11.2024