Titel Logo
KAISERBÄDER-BOTE
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Spendenbericht gem. § 44 Abs.4 Kommunalverfassung M-V der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf für das Jahr 2020

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach §2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von Ihnen entgegengenommen werden. Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden im Rahmen von 100 bis 1000 EUR trifft der Hauptausschuss; die Gemeindevertretung soweit die in der Hauptsatzung § 5 Abs.7 festgelegte Wertgrenze überschritten wird. Unter 100 EUR darf die Zuwendung gem. § 7 Abs.6 der Hauptsatzung direkt vom Bürgermeister angenommen werden. Die Gemeinde erstellt jährlich über die erhaltenen Spenden einen Bericht welcher der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist.

Ostseebad Heringsdorf,

Dr. Laura Isabelle Marisken
Bürgermeisterin