Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
Die Bürgermeisterin
Laut § 73 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde einen Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und diesen Bericht bis zum 30. September des Folgejahres der Gemeindevertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf für das Jahr 2023 wurde am 26.09.2024 in der Sitzung der Gemeindevertretung als Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil vorgestellt und am 27.09.2023 der Rechtsaufsichtsbehörde übermittelt.
Mit dieser Bekanntmachung weist die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf darauf hin, dass jeder Einwohner Einsicht in den Beteiligungsbericht 2023 im Rathaus (Amt für Finanzen), Kurparkstraße 4 in 17419 Seebad Ahlbeck nehmen kann.