Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
Die Bürgermeisterin
Laut § 73 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde einen Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und diesen Bericht bis zum 30. September des Folgejahres der Gemeindevertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf für das Jahr 2024 wurde am 25.09.2025 in der Sitzung der Gemeindevertretung als Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil vorgestellt und am 26.09.2025 der Rechtsaufsichtsbehörde übermittelt.
Mit dieser Bekanntmachung weist die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf darauf hin, dass jeder Einwohner Einsicht in den Beteiligungsbericht 2024 im Rathaus (Amt für Finanzen), Kurparkstraße 4 in 17419 Seebad Ahlbeck nehmen kann.