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KAISERBÄDER-BOTE
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekannmachung

Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Die Bürgermeisterin

Kurparkstraße 4

17419 Seebad Ahlbeck

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 35 „Einzelhandelsstandort Heringsdorf Labahnstraße und Wohngebiet“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Einzelhandelsstandort

Heringsdorf Labahnstraße und Wohngebiet" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung

Neuhof

Flur

3

Flurstücke

10/1, 10/2, 10/3, 11/1, 11/2, 12/2, 12/3, 12/4, 13/1, 14/4,

14/5, 16, 17/2, 21/3, 21/5, 82/1, 83/1, 84/1, 91/1

Teilbereiche 8/7, 20/2, 52/15, 91/19

Flur

4

Flurstück

Teilbereich 50/3

Gesamtfläche

rd. 24.221 m2

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Einzelhandelsstandort

Heringsdorf Labahnstraße und Wohngebiet" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist als Anlage beigefügt.

Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vom 15. Oktober 2015 (GVOBI. M-V 2015, S. 344) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf vom 30.03.2023 und mit Genehmigung durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald gemäß Schreiben vom 13.09.2023, AZ 02117-23-44 der Bebauungsplan Nr. 35 „Einzelhandelsstandort Heringsdorf Labahnstraße und Wohngebiet" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) erlassen.

Der Satzungsbeschluss und die Genehmigung zum Bebauungsplan Nr. 35 „Einzelhandelsstandort Heringsdorf Labahnstraße und Wohngebiet" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf wird hiermit bekannt gemacht.

Die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 35 „Einzelhandelsstandort Heringsdorf Labahnstraße und Wohngebiet" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf tritt mit Ablauf des 15. November 2023 in Kraft.

Jedermann kann die Bekanntmachung, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 „Einzelhandelsstandort Heringsdorf Labahnstraße und Wohngebiet" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, die dazugehörige Begründung, die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB sowie die der Planung zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) ab diesem Tag im Rathaus, Amt für Gemeindeentwicklung und Bau, Kurparkstraße 4 in 17419 Seebad Ahlbeck während folgender Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Montag, Mittwoch, Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Zusätzlich sind die Bekanntmachung, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 „Einzelhandelsstandort Heringsdorf Labahnstraße und Wohngebiet" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, die dazugehörige Begründung, die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB im Internet über die Homepage der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf https://www.gemeinde-ostseebad-heringsdortde/Aktuelles/Bekanntmachungen/ sowie im Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.oeodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Ein Verstoß gegen die im § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-

Vorpommern (KV M-V) enthaltenen oder auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verfahrens- und Formvorschriften kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Ostseebad Heringsdorf, den 24. Oktober 2023