Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
Beschluss Nr. 24/0702
Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: abgelehnt mit 7 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
Vergabe von Strom- und Gaslieferverträgen
Beschluss Nr. 24/0725
Die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt, die Bürgermeisterin und der 1. stellvertretende Bürgermeister werden ermächtigt, nach Durchführung der elektronischen Auktion, durchgeführt von der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, die Vergabeentscheidung für die Strom- und Gaslieferverträge 2025/2026/2027 für die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen
Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern;
hier: 1. Beteiligung zum Entwurf 2024
Beschluss Nr. 24/0687
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau, der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung nimmt den Ersten Entwurf 2024 zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern -RREP VP- (Stand Juli 2024) zur Kenntnis.
Es werden nachfolgende Anregungen, Ergänzungen und Hinweise vorgebracht:
- Aufnahme der Bezeichnung Gemeinde als Ostseebad Gemeinde
- Es wird empfohlen, zur besseren Lesbarkeit des Kartenteils themenbezogene Beipläne zu erstellen.
- Der Grundsatz, dass Einzelhandelsvorhaben die Entwicklung des Tourismus unterstützen sollen, steht dem Gesetz über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Öffnungszeitengesetz – ÖffZG M-V) in vollem Umfang entgegen.
- Da die Grundzentren wegfallende Infrastruktur und Anlagen der Daseinsvorsorge der Nahbereiche vorhalten sollen, ist die Zumutbarkeit für die Grundzentren zu beachten.
Auch muss erörtert werden in welchem Rahmen dieses Vorhalten erforderlich ist. - Die Vorgehensweise zu einem interkommunal abgestimmten Entwicklungskonzept für Wohnbauflächenentwicklung ist zu erläutern.
- In Bezug auf ein interkommunal abgestimmtes, integriertes Tourismusentwicklungskonzept, stellt sich die Frage, ob die Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern hierfür ausreichend ist und ob die Entwicklungsmöglichkeiten für Vorhaben in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf wie z.B. der Grenzparkplatz in Ahlbeck, das Haus der Erholung in Ahlbeck, dieOstseeTherme, etc. damit abgedeckt sind.
- Im Themenblock Kultur und Kulturlandschaften wurden als Grundsatz dieGutsanlagen mit ihren Guts- und Herrenhäusern, etc. aufgeführt, es erfolgte kein expliziter Bezug auf den Baustil der Bäderarchitektur als Besonderheit an der Ostseeküste und wichtiges Alleinstellungsmerkmal der baukulturellen Geschichte.
- In den Klimaschutzgebieten sind bei Maßnahmen der Vernässung von Moorbereichen natürliche Folgewirkungen wie Wasserstandsanhebungen und die Auswirkungen auf davon betroffene Siedlungen und Ortsteile zu beachten
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen