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KAISERBÄDER-BOTE
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf vom 25.09.2025

Entscheidung über die Annahme einer Spende für die Jugend- und Freizeitzentren Ahlbeck und Bansin

Beschluss: 25/0991

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, die Spende in Höhe von 1.700,00 € für die Jugend- und Freizeitzentren Ahlbeck und Bansin anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen

Entwicklung der Veranstaltung "Lichterglanz & Meeresfeuer - Der Herbst leuchtet auf" und Integration in den Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Kaiserbäder Insel Usedom

Beschluss 25/0904

  1. Der Eigenbetriebsausschuss, der TOV-Ausschuss empfehlen und die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, die Veranstaltung „Lichterglanz & Meeresfeuer – Der Herbst leuchtet auf“ im Rahmen einer Einführungsphase ab 2026 zu entwickeln und umzusetzen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 80.000 € im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kaiserbäder Insel Usedom 2026 zu veranschlagen.
  3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, ergänzend Fördermittel- und Sponsoringmöglichkeiten zu prüfen und ein detailliertes Durchführungskonzept zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen

Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kaiserbäder Insel Usedom für das Jahr 2023

Beschluss Nr. 25/0958

Der Eigenbetriebsausschuss Kaiserbäder Insel Usedom, der Finanzausschuss und der Hauptausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023.

Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 fest. Die Betriebsleitung wird entlastet. Die Behandlung des Jahresergebnisses wird beschlossen.

Nach Verrechnung des ausgewiesenen Jahresfehlbetrags in Höhe von 827.064,61 EUR mit dem verbleibenden Gewinnvortrag des Vorjahres von 2.059.145,45 EUR ergibt sich ein Gewinnvortrag von 1.232.080,84 EUR.

Der nunmehr entstandene Gewinnvortrag von 1.232.080,84 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen

Aufnahme eines Investitionskredites durch den Eigenbetrieb aus dem Wirtschaftsplan 2025

Beschluss Nr. 25/0959

Der Eigenbetriebsausschuss „Kaiserbäder Insel Usedom“, der Finanzausschuss und Hauptausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf empfehlen, die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, eine Kreditaufnahme bei einem Kreditinstitut mit den günstigsten Tageskonditionen in Höhe von 1.599.800,00 € vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen

Neuausrichtung und Ausschreibung des Grundstücks Fischerstation Ahlbeck, Promenade 3b im Wege der Erbbaurechtsvergabe

Beschluss Nr. 25/0911

Der Eigenbetriebsausschuss, der TOV-Ausschuss, der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau sowie der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt:

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Das Grundstück Ahlbeck, Promenade 3b soll im Rahmen einer Neuausschreibung zur Vergabe im Wege eines Erbbaurechts mit einer Laufzeit von 30 Jahren ausgeschrieben werden. Grundlage ist der aktuelle Arbeitsstand des Bebauungsplan Nr. 9.

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Am Standort soll eine Promenadenversorgung ohne Bindung ans Fischereigewerbe auf einem circa 250 m² überbaubarem Grundstück geschaffen werden.

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Die Ausschreibung soll ein qualitatives Auswahlverfahren enthalten mit folgenden Eckpunkten: - Festschreibung eines Erbbaupachtzinses (optional) oder Schätzung der zu erwartenden Einnahmen zur Festlegung des Vergabeverfahrens. - Berücksichtigung eines Betreiberkonzepts und ggf. eines baulichen Grobkonzepts, das sowohl die Entwürfe von Ansichten als auch eine Grundrisslösung enthält. - Bewertung: 70 % Konzept (Betreibung und Bauqualität), 30 % Preis. - Orientierung an gelungenen, umfeldprägenden Beispielen im Gemeindegebiet (z. B. Seebrücke, Pavillons, Fischerhütten).

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Im künftigen Erbbaurechtsvertrag sind alle für die Gemeinde wesentlichen Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen so zu verankern, dass diese mit dinglicher Wirkung im Erbbaurechtsgrundbuch abgesichert werden.

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Eine ganzjährige Betreibung ist Zielstellung, allerdings ohne verbindliche Festlegung starrer Öffnungszeiten. Durch den Erbbaupächter ist sicherzustellen, dass der Bau entsprechend winterfest und beheizbar ist.

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Die Details in Sachen „Umgang mit vorhandenen Werten bei Beendigung des Erbbaurechtsvertrages“ werden im Rahmen der Ausschreibung erfasst und diese inhaltlich in die Ausschreibung aufgenommen.

Die Ausschreibung wird nach der Fertigstellung der Gemeindevertretung zur finalen Abstimmung vorgelegt

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen

Ablehnung des Abrisses der bestehenden Pavillons am Seebrückenvorplatz in Ahlbeck und der Ersatzneubauten gemäß Entwurfspräsentation vom 29.04.2025

Beschluss Nr. 25/0915

Der Eigenbetriebsausschuss, der TOV-Ausschuss, der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau sowie der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt:

  1. Der Abriss der bestehenden Pavillons am Seebrückenvorplatz im Seebad Ahlbeck wird abgelehnt.
  2. Der vorgelegte Entwurf zur Errichtung neuer Pavillons gemäß Präsentation vom 29.04.2025 wird nicht weiterverfolgt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, denkmalverträgliche Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne einer behutsamen Sanierung bzw. Aufwertung der vorhandenen Bausubstanz, für eine passende Nutzung der Pavillons zu entwickeln.
  4. Dass die Pavillons durch den Eigenbetrieb Kaiserbäder Insel Usedom zu einem Maximalpreis gem. beiliegendem Gutachten bzw. dem noch zu erwartenden Gegengutachten erworben werden. Weist das Gegengutachten einen geringeren gutachterlichen Wert aus, sind die Pavillons nur und ausschließlich zu diesem Wert zu erwerben
  5. Die Verwaltung beauftragt wird, bis zum 30.09.2026 mit den jetzigen Nutzern eine vertragliche Regelung zu finden.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen

Bebauungsplan Nr. 74 "2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Heimstraße" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Hier:

Aufstellungsbeschluss

Beschluss Nr. 25/0987

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des B-Planes Nr. 74 „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Heimstraße“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.

Mit Aufstellung des B-Planes Nr. 74 „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Heimstraße“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, soll der städtebaulich abträglichen Entwicklung der sich zunehmend ausweitenden Ferienwohnnutzung in den allgemeinen Wohngebieten des B-Planes entgegengewirkt werden. Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 74 „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Heimstraße“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist in der beigefügten Übersicht dargestellt. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs 1 abgesehen, § 4 c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Heimstraße“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planungsbüro mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes zu beauftragen. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt 2026 einzustellen.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen

B-Plan Nr. 74 "2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Heimstraße" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.

Hier:

Erlass einer Veränderungssperre

Beschluss Nr. 25/0988

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung und den Erlass einer Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 74 "2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Heimstraße" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf gemäß beigefügter Satzung. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen. Dieser Beschluss ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen

Bildung Arbeitsgruppe Objekt Seebad Heringsdorf, Seestraße 12 (ehm. Polizeistation)

Beschluss Nr. 25/0997

Die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt, eine Arbeitsgruppe für die Entwicklung des Objektes Seebad Heringsdorf, Seestraße 12 (ehemalige Polizeistation) zu bilden und diese mit den Aufgaben im Zusammenhang mit dessen Entwicklung zu beauftragen.

Der Arbeitsgruppe sollen folgende Mitglieder angehören:

die Bürgermeisterin,

die Vorsitzende des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Bau,

die Vorsitzende des Ausschusses für Tourismus, Ordnung und Verkehr,

die Vorsitzende des Eigenbetriebsausschusses,

der Kurdirektor,

der Bauamtsleiter,

Herr Schulz (HGV-UWG-Fraktion),

Frau Lipkow (AfD-Fraktion) und

Herr Brümmel (InKA-Fraktion)

Die Arbeitsgruppe hat die beratenden gemeindlichen Gremien umfassend über die wesentlichen Arbeitsschritte zu informieren und diese durch die Gemeindevertretung beschließen zu lassen.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen