Beschluss: 25/0991
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, die Spende in Höhe von 1.700,00 € für die Jugend- und Freizeitzentren Ahlbeck und Bansin anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen
Beschluss 25/0904
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen
Beschluss Nr. 25/0958
Der Eigenbetriebsausschuss Kaiserbäder Insel Usedom, der Finanzausschuss und der Hauptausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023.
Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 fest. Die Betriebsleitung wird entlastet. Die Behandlung des Jahresergebnisses wird beschlossen.
Nach Verrechnung des ausgewiesenen Jahresfehlbetrags in Höhe von 827.064,61 EUR mit dem verbleibenden Gewinnvortrag des Vorjahres von 2.059.145,45 EUR ergibt sich ein Gewinnvortrag von 1.232.080,84 EUR.
Der nunmehr entstandene Gewinnvortrag von 1.232.080,84 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen
Beschluss Nr. 25/0959
Der Eigenbetriebsausschuss „Kaiserbäder Insel Usedom“, der Finanzausschuss und Hauptausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf empfehlen, die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, eine Kreditaufnahme bei einem Kreditinstitut mit den günstigsten Tageskonditionen in Höhe von 1.599.800,00 € vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen
Beschluss Nr. 25/0911
Der Eigenbetriebsausschuss, der TOV-Ausschuss, der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau sowie der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt:
| - | Das Grundstück Ahlbeck, Promenade 3b soll im Rahmen einer Neuausschreibung zur Vergabe im Wege eines Erbbaurechts mit einer Laufzeit von 30 Jahren ausgeschrieben werden. Grundlage ist der aktuelle Arbeitsstand des Bebauungsplan Nr. 9. |
| - | Am Standort soll eine Promenadenversorgung ohne Bindung ans Fischereigewerbe auf einem circa 250 m² überbaubarem Grundstück geschaffen werden. |
| - | Die Ausschreibung soll ein qualitatives Auswahlverfahren enthalten mit folgenden Eckpunkten: - Festschreibung eines Erbbaupachtzinses (optional) oder Schätzung der zu erwartenden Einnahmen zur Festlegung des Vergabeverfahrens. - Berücksichtigung eines Betreiberkonzepts und ggf. eines baulichen Grobkonzepts, das sowohl die Entwürfe von Ansichten als auch eine Grundrisslösung enthält. - Bewertung: 70 % Konzept (Betreibung und Bauqualität), 30 % Preis. - Orientierung an gelungenen, umfeldprägenden Beispielen im Gemeindegebiet (z. B. Seebrücke, Pavillons, Fischerhütten). |
| - | Im künftigen Erbbaurechtsvertrag sind alle für die Gemeinde wesentlichen Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen so zu verankern, dass diese mit dinglicher Wirkung im Erbbaurechtsgrundbuch abgesichert werden. |
| - | Eine ganzjährige Betreibung ist Zielstellung, allerdings ohne verbindliche Festlegung starrer Öffnungszeiten. Durch den Erbbaupächter ist sicherzustellen, dass der Bau entsprechend winterfest und beheizbar ist. |
| - | Die Details in Sachen „Umgang mit vorhandenen Werten bei Beendigung des Erbbaurechtsvertrages“ werden im Rahmen der Ausschreibung erfasst und diese inhaltlich in die Ausschreibung aufgenommen. |
Die Ausschreibung wird nach der Fertigstellung der Gemeindevertretung zur finalen Abstimmung vorgelegt
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen
Beschluss Nr. 25/0915
Der Eigenbetriebsausschuss, der TOV-Ausschuss, der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau sowie der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt:
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen
Hier: | Aufstellungsbeschluss |
Beschluss Nr. 25/0987
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des B-Planes Nr. 74 „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Heimstraße“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.
Mit Aufstellung des B-Planes Nr. 74 „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Heimstraße“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, soll der städtebaulich abträglichen Entwicklung der sich zunehmend ausweitenden Ferienwohnnutzung in den allgemeinen Wohngebieten des B-Planes entgegengewirkt werden. Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 74 „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Heimstraße“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist in der beigefügten Übersicht dargestellt. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs 1 abgesehen, § 4 c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Heimstraße“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planungsbüro mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes zu beauftragen. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt 2026 einzustellen.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen
Hier: | Erlass einer Veränderungssperre |
Beschluss Nr. 25/0988
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung und den Erlass einer Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 74 "2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Heimstraße" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf gemäß beigefügter Satzung. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen. Dieser Beschluss ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen
Beschluss Nr. 25/0997
Die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt, eine Arbeitsgruppe für die Entwicklung des Objektes Seebad Heringsdorf, Seestraße 12 (ehemalige Polizeistation) zu bilden und diese mit den Aufgaben im Zusammenhang mit dessen Entwicklung zu beauftragen.
Der Arbeitsgruppe sollen folgende Mitglieder angehören:
die Bürgermeisterin,
die Vorsitzende des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Bau,
die Vorsitzende des Ausschusses für Tourismus, Ordnung und Verkehr,
die Vorsitzende des Eigenbetriebsausschusses,
der Kurdirektor,
der Bauamtsleiter,
Herr Schulz (HGV-UWG-Fraktion),
Frau Lipkow (AfD-Fraktion) und
Herr Brümmel (InKA-Fraktion)
Die Arbeitsgruppe hat die beratenden gemeindlichen Gremien umfassend über die wesentlichen Arbeitsschritte zu informieren und diese durch die Gemeindevertretung beschließen zu lassen.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen