Titel Logo
KAISERBÄDER-BOTE
Ausgabe 11/2025
Informationen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen aus dem Rathaus


Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Die Bürgermeisterin

Wir suchen Dich!

Du bist auf der Suche nach einer abwechslungsreichen und interessanten Ausbildung? Dann bist Du bei uns genau richtig.

Ausschreibung für eine Ausbildungsstelle

Das Ostseebad Heringsdorf ist eine amtsfreie Gemeinde und ein Seebad auf der Insel Usedom im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit ca. 8.200 Einwohnern. Wir als Gemeindeverwaltung des Ostseebades Heringsdorf bieten Dir mit dieser Ausbildung die Möglichkeit auf einen erfolgreichen Start in Dein Berufsleben.

Wir suchen zum 01. September 2026

einen Auszubildenden (m/w/d) für den Beruf Verwaltungsfachangestellter in der Fachrichtung Kommunalverwaltung

Was wir bieten:
  • interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten von A - Z, wie Aktenführung, Antragsbearbeitung, Korrespondenz, Kommunikation, Terminverwaltung, Projektarbeit und Zahlungsverkehr
  • ein flexibles Arbeitszeitmodell
  • eine spannende Mischung aus Theorie und Praxis im dualen Ausbildungssystem
  • sehr gute tarifliche Vergütung
Was wir erwarten:
  • einen guten Realschulabschluss, Abitur oder vergleichbaren Abschluss
  • hervorragende deutsche Sprachkenntnisse
  • Teamfähigkeit, Flexibilität und Leistungsbereitschaft
  • Interesse an staatlichen Abläufen, Politik, gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhängen

Du erfüllst diese Anforderungen, bist motiviert und hast Lust, Deinen Einstieg ins Berufsleben bei uns zu beginnen? Dann sende uns jetzt Deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, vollständiger Lebenslauf, aktuelles Zeugnis etc.) schriftlich oder per E-Mail bis zum 15.12.2025 an die

Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Die Bürgermeisterin

Kurparkstraße 4

17419 Seebad Ahlbeck

E-Mail: personal@ahlbeck.de

Für das Ausbildungsverhältnis gelten die Regelungen des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes Allgemeiner Teil und Besonderer Teil BBiG (TVAöD-BBiG) in der jeweils geltenden Fassung. Entsprechend den Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes M-V sind Bewerbungen von Schwerbehinderten bei gleicher Eignung ausdrücklich erwünscht.

Die mit der Bewerbung einhergehenden Kosten können nicht erstattet werden. Bei schriftlichen Bewerbungen legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, sofern Sie die Bewerbungsunterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens zurückerhalten möchten. Andernfalls werden die eingereichten Unterlagen nach zwei Monaten ordnungsgemäß vernichtet.