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KAISERBÄDER-BOTE
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf vom 30.11.2023

Beschluss über die Aufstellung Riesenrad 2024 auf dem Sportplatz Heringsdorf vom 29.03. - 20.10.2024

Beschluss Nr. 23/0448

Der Eigenbetriebsausschuss und der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, dass das Riesenrad vom 29.03. 2024 bis 20.10.2024, analog zum Jahr 2023, auf dem Sportplatz Heringsdorf aufgestellt werden darf. Es ist eine kostenpflichtige Sondernutzungserlaubnis zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Beschluss über den Verbleib der Restmaterialien nach Abbau Riesenrad, Sportplatz Heringsdorf

Beschluss Nr. 23/0449

Der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf empfiehlt, der Eigenbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, dass die Platten und der Boden des Riesenrades auf dem Sportplatz Heringsdorf nach dem Abbau des Riesenrades vom 08.01.2024 bis zum 28.03.2024 dort verbleiben. Es ist eine kostenpflichtige Sondernutzungserlaubnis zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Beschluss Nr. 23/0463

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf. Die Satzung ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Beschluss über die Aufhebung der Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten

Beschluss Nr. 23/0478

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung der Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten Frau Mantey gemäß § 41 (2) KV M-V.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Beschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Korswandt, Hier: Anforderung der Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss Nr. 23/0419

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt dem Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Korswandt zuzustimmen. Änderungen oder Ergänzungen werden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich mit 15 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

Beschluss über den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 "Wohnbebauung am Waldrand-östlich des Gothenwegs" der Gemeinde Korswandt. Hier: Anforderung der Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss Nr. 23/0420

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Wohnbebauung am Waldrand- östliche des Gothenweges“ der Gemeinde Korswandt zuzustimmen. Änderungen und Ergänzungen werden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Beschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf; hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Bürger

Beschluss Nr. 23/0421

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt, die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Fassung gemäß der beigefügten Anlage.

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 15 Ja-Stimmen

Beschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf; hier: Bestätigung des Entwurfes, Beschluss der Offenlage und Behörden- und Trägerbeteiligung

Beschluss Nr. 23/0422

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Fassung 09-2023 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Dieser Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 64 "Alte Mühle Bansin Dorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf; hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Bürger

Beschluss Nr. 23/0423

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt, die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 „Alte Mühle Bansin Dorf“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Fassung 04-2021 gemäß der beigefügten Anlage.

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 64 "Alte Mühle Bansin Dorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf; hier: Bestätigung des Entwurfes, Beschluss der Offenlage und der Behörden- und Trägerbeteiligung

Beschluss Nr. 23/0424

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 "Alte Mühle Bansin Dorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Fassung 09-2023 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Dieser Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Beschluss über die Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung

Beschluss Nr. 23/0435

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.

Abstimmungsergebnis: mit 6 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt

Beschluss über die Vergabe von Fördermitteln an Vereine für das Haushaltsjahr 2023

Beschluss Nr. 23/0450

Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt, gemäß Förderrichtlinie für Vereine zur Unterstützung einer aktiven Jugendarbeit und dem gemeindlichen Vereinswesen Fördermittel auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Beschluss über den Jahresabschluss der Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder Gemeinde Ostseebad Heringsdorf Verwaltungs-GmbH zum 31.12.2022

Beschluss Nr. 23/0432

Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder Gemeinde Ostseebad Heringsdorf Verwaltungs-GmbH, der Finanzausschuss sowie der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, dass die Bürgermeisterin als gesetzliche Vertreterin der Gesellschafterin beauftragt wird, eine Gesellschafterversammlung durchzuführen, in der das Folgende beschlossen wird.

  1. Der Jahresüberschuss 2022 wird von der Gesellschafterin unverändert festgestellt.

  2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.263,24 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  3. Dem Aufsichtsrat sowie der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Die Bilanzsumme beträgt 42.273,20 EUR.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Beschluss über den Jahresabschluss der Wohnungsgesellschaft Gemeinde Ostseebad Heringsdorf GmbH & Co. KG zum 31.12.2022

Beschluss Nr. 23/0434

Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder Gemeinde Ostseebad Heringsdorf GmbH & Co. KG, der Finanzausschuss sowie der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, dass die Bürgermeisterin als gesetzliche Vertreterin der Gesellschafterin beauftragt wird, eine Gesellschafterversammlung durchzuführen, in der das Folgende beschlossen wird.

  1. Der Jahresüberschuss 2022 i.H.v. 1.358.067,76 EUR wird von der Gesellschafterin unverändert festgestellt.

  2. Der anteilige Jahresüberschuss i.H.v. 1.086.454,21 EUR wird der Gewinnrücklage der Wohnungsgesellschaft Ostseebad Heringsdorf GmbH & Co. KG zugeführt, 20 % des Jahresüberschusses (271.613,55 EUR) werden an den Gesellschafter (Gemeinde Ostseebad Heringsdorf) der Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder Gemeinde Ostseebad Heringsdorf GmbH & Co. KG ausgeschüttet.

  3. Dem Aufsichtsrat sowie der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Die Bilanzsumme beträgt 40.448.098,77 EUR.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Beschluss über den Wirtschaftsplan 2024 der Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder Gemeinde Ostseebad Heringsdorf GmbH & Co. KG

Beschluss Nr. 23/0452

Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder Gemeinde Ostseebad Heringsdorf GmbH & Co. KG, der Finanzausschuss sowie der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, dass die Bürgermeisterin als gesetzliche Vertreterin der Gesellschafterin beauftragt wird, eine Gesellschafterversammlung durchzuführen, um den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2024 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Beschluss über den Fraktionsantrag CDU Kaiserbad - Verringerung Unfallgefahr an Strandabgängen Richtung Radweg

Beschluss Nr. 23/0457

Der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, dass die Verwaltung bis vor Beginn der nächsten Hauptsaison Maßnahmen prüft und umsetzt, wie die Gefährdung an den Kreuzungen von stark frequentierten Strandabgängen o.ä. (z.B. Minigolfanlagen) über den Radweg verringert werden kann.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen

Beschluss über die Genehmigung Anlage 1 zum Vertrag über die Sicherstellung des Wasserrettungsdienstes

Beschluss Nr. 23/0426

Der Eigenbetriebsausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt die Genehmigung der Anlage 1 zum Vertrag über die Sicherstellung des Wasserrettungsdienstes für das Jahr 2024 mit einem Gesamtwert von 229.627,90 Euro netto.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen