Gestattung Gaststättengewerbe nach § 12 GastG
Sehr geehrte Gewerbetreibende,
bitte beachten Sie, dass der vollständige Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) mindestens 14 Tage vor Beginn des als Gegenstand der Gestattung angegebenen Anlass und Zeitraum bei der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf einzureichen ist.
Die Einhaltung der Frist von mindestens 14 Tagen ist erforderlich, um der Informationspflicht gegenüber weiteren Behörden nachzukommen.
Anträge, die nicht fristgerecht eingehen, können nicht berücksichtigt werden. In Ausnahmefällen ist die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf unverzüglich und umfassend über die Gründe der Unmöglichkeit der Fristeinhaltung zu informieren.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag