Titel Logo
KAISERBÄDER-BOTE
Ausgabe 12/2024
Informationen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen aus dem Rathaus

Gestattung Gaststättengewerbe nach § 12 GastG

Sehr geehrte Gewerbetreibende,

bitte beachten Sie, dass der vollständige Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) mindestens 14 Tage vor Beginn des als Gegenstand der Gestattung angegebenen Anlass und Zeitraum bei der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf einzureichen ist.

Die Einhaltung der Frist von mindestens 14 Tagen ist erforderlich, um der Informationspflicht gegenüber weiteren Behörden nachzukommen.

Anträge, die nicht fristgerecht eingehen, können nicht berücksichtigt werden. In Ausnahmefällen ist die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf unverzüglich und umfassend über die Gründe der Unmöglichkeit der Fristeinhaltung zu informieren.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Michalski
Amt für Zentrale Dienste