Vermessungsstelle
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Kataster- und Vermessungsamt
Mühlenstraße 18 c
17389 Anklam
| Unser Zeichen | 62.3A-202500631 | Gemarkung | Ahlbeck U |
| Gemeinde | Heringsdorf, Ostseebad | Flur | 7 |
| Lage | Am Wiesengarten 14 | Flurstück | 203/4 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:
Heringsdorf, Ostseebad, Ahlbeck U 7, 204
Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle 5 nach § 5 Absatz 2 Geo-VermG M-V)
Landkreis Vorpommern-Greifswald, Mühlenstraße 18 C, 17389 Anklam
während der Geschäftszeiten: 9:00 - 16:00 Uhr
vom 20.01.2026 bis zum 20.02.2026.
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat, Feldstraße 85a, 17489 Greifswald erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.
Beginn am: 05.01.2026 (z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im Amtsblatt)
Ende am: 21.02.2026 (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs)