Die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschließt die geänderte Geschäftsordnung.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, den Hauptbetriebsplan "Betrieb des Solebrunnens Heringsdorf" zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschließt den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kaiserbäder Insel Usedom für das Jahr 2023.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, dass die Bürgermeisterin den Wirtschaftsplan 2023 entsprechend der Anlage und der Empfehlung des Aufsichtsrates der KTS GmbH vom 21.12.2022 in der Gesellschafterversammlung der KTS GmbH zu beschließen hat.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Die Gemeindevertretung beschließt, die an die KaiserbäderTourismusService GmbH (KTS) ab dem 01.01.2023 zu zahlende Betriebsführungspauschale für die Ostseetherme von derzeit 1.449.600,00 € auf 1.863.600,00 € anzupassen.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, die Änderung des Aufgabenübertragungsvertrages hinsichtlich der Vergütung in Form einer Betriebsführungspauschale für den Bereich „Tourismusmarketing und Zimmervermittlung“ von derzeit 267.000,00 € auf 477.000,00 € ab dem 01.01.2023. (Hinweis: die Vergütung für das Markenmanagement bleibt i. H. v. 54.000,00 EUR unverändert)
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt, dass für die Umsetzung der Satzung über die Einschränkungen des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Ostseestrand im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschlossen wird, das in § 14 Abs 7 des Satzungsentwurfs folgende Regelung aufgenommen werden soll.
1In den in der zukünftigen Strandsatzung als geeignet ausgewiesenen Strandabschnitten wird mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis zum gewerblichen Aufstellen von Strandkörben gleichzeitig die Erlaubnis zum Aufstellen eines Strandimbisses oder einer ähnlichen baulichen Anlage zum Verkauf von Getränken und Essen erteilt. 2Der Imbiss oder die ähnliche bauliche Anlage verbleibt im Eigentum des Inhabers der Sondernutzungserlaubnis und ist spätestens mit dem Ende der Sondernutzungserlaubnis auf eigene Kosten zu entfernen. 3Die Sondernutzungserlaubnis umfasst nicht eventuell notwendige bauordnungs- oder bauplanungsrechtliche oder anderweitig notwendige Genehmigungen. 4Diese sind selbstständig durch den Inhaber der Sondernutzungserlaubnis auf eigene Kosten einzuholen.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen