Beschluss Nr. 24/0760
Der Finanzausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Insel Usedom-Peenestrom.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 19 Ja-Stimmen |
Beschluss Nr. 24/0779
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Hebesatzsatzung 2024) zum 31.12.2024.
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen
Beschluss Nr. 24/0749
| 1. | Der Eigenbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die gemeinsame Kalkulation für das Jahr 2025 mit dem dazugehörigen Bericht, gemäß Anlage, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, auf Basis der gemeindespezifischen Vorkalkulation der Kurabgabe für das Jahr 2025, gemäß Anlage, zu der dazugehörenden Satzung (siehe Vorlage-Nr.: 24/0753) zu beschließen. | |
| 2. | Der Eigenbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt: | |
| 1. | Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Abgabenkalkulation vom 07.11.2024 für die Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu. |
| 2. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf erkennt unter Gewährleistung der Gegenseitigkeit die jeweilig gemeindespezifischen Vorkalkulationen der am Modell beteiligten Gemeinden der Tourismusregion als Basis der gemeinsamen Kurabgabe an. |
| 3. | Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2025 pro abgabepflichtige Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Hauptsaison 3,30 EUR, in der Vorsaison 2,70 EUR und in der Nachsaison 2,90 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). |
| 4. | Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages. |
| 5. | Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien. |
| 6. | Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beträgt mit Wirkung ab 01.01.2025 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 92,40 EUR (einschl. Umsatzsteuer). |
Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen:
| Vorsaison: | vom 01.01. bis 31.03. |
| Hauptsaison: | vom 01.04. bis 31.10. |
| Nebensaison: | vom 01.11. bis 31.12. |
In der Kurabgabe ist die GästeCard-Umlage in Höhe von 0,02 Euro netto enthalten.
In der Kurabgabe ist ein Entgelt in Höhe von 0,50 Euro brutto für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus) enthalten.
| Abstimmungsergebnis: | mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 5 Enthaltungen |
Beschluss Nr. 24/0753
| 1. | Der Eigenbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die eingereichte Satzung gemäß Anlage über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast („Tourismusregion“) mit der dazugehörenden Kalkulation, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, (siehe Vorlage-Nr.: 24/0749) zu beschließen. | ||
| 2. | Der Eigenbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt: | ||
| 1. | Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2025 pro abgabepflichtige Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Hauptsaison 3,30 EUR, in der Vorsaison 2,70 EUR und in der Nebensaison 2,90 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. | |
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| Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages. | |
| 2. | Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien. | |
| 3. | Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beträgt mit Wirkung ab 01.01.2025 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 92,40 EUR (einschl. Umsatzsteuer). | |
| 4. | Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen: | |
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| Vorsaison: | vom 01.01. bis 31.03. |
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| Hauptsaison: | vom 01.04. bis 31.10. |
|
| Nebensaison: | vom 01.11. bis 31.12. |
In der Kurabgabe ist die GästeCard-Umlage in Höhe von 0,02 Euro netto enthalten.
In der Kurabgabe ist ein Entgelt in Höhe von 0,50 Euro brutto für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus) enthalten.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen
Beschluss Nr. 24/0762
Der Eigenbetriebsausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt in Ergänzung und zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele (u.a. Erhöhung von Tourismusakzeptanz und -bewusstsein) im Rahmen der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast:
| 1. | Alle Haushalte mit Einwohnern der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, die hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, erhalten wieder die Möglichkeit, für Familienangehörige, deren Hauptwohnsitz sich außerhalb des Gemeindegebietes befindet, für das Kalenderjahr 2025 kostenlose Kurkarten für bis zu 4 Familienangehörige nach Variante 1 (ohne ÖPNV) für jeweils bis zu 20 Tage zu beantragen, sofern die Unterbringung in häuslicher Gemeinschaft stattfindet. |
| 2. | Die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf trägt die Ausfallbeträge, die auf Antrag des Einwohners mit gemeldetem Hauptwohnsitz i.S. von § 16 Abs. 2 Meldegesetz – LMG) im Hoheitsgebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf für von ihm bis zu 4 benannte Familienangehörige entstehen. |
| 3. | Die Gemeindevertretung stimmt der Erstattung auf Antrag eines Einwohners für von ihm bis zu 4 benannte Familienangehörige zu. Basis ist die gemeindespezifische Vorkalkulation des Familienangehörigenbetrages für das Jahr 2025 in Ergänzung und zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele der dazugehörenden Kurabgabesatzung im einheitlichen Erhebungsgebiet der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (siehe Vorlage-Nr. 23/0497) zu. |
| 4. | Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Erstattungskalkulation vom 09.12.2024 für die von Familienangehörigen außerhalb des Haushalts des Einwohners zu leistenden Kurabgaben in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf gemäß Anlage, mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen, zu. |
| 5. | Ein Anspruch auf Erstattung besteht nur im Kalenderjahr 2025. |
| 6. | Eine Mitverpflichtung der anderen Gemeinden im Gültigkeitsbereich der Kurabgabesatzung im einheitlichen Erhebungsgebiet der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast ist ausgeschlossen. |
| 7. | Durch die Verpflichtung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf nach vorstehendem Absatz 3 wird eine Gesamtschuld der jeweils anderen Gemeinden zur anteiligen Erbringung von Erstattungsbeträgen nicht begründet. |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 18 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung |
Beschluss Nr. 24/0755
Der Eigenbetriebsausschuss der Kaiserbäder empfiehlt, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt die Anpassung der Einstellbedingungen des Parkhauses im Seebad Heringsdorf.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 19 Ja-Stimmen |
Beschluss Nr. 24/0761
Die Eigenbetriebsausschuss Kaiserbäder und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, den § 13 Abs.1 der Satzung über die Einschränkungen des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Ostseestrand im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf entsprechend dem in der Anlage beigefügten Wortlaut zu ändern.
| Abstimmungsergebnis: | mehrheitlich mit 15 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen |
Beschluss Nr. 24/0773
Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt, auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf vom 19.12.2024 nachfolgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der durch die Gemeindevertretung am 27.10.2022 beschlossenen Hauptsatzung erlassen.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 19 Ja-Stimmen |
Beschluss Nr. 24/0735
Der Finanzausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf die Grundsteuer C zum 01.01.2025 nicht einführen wird.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 19 Ja-Stimmen |
Beschluss Nr. 24/0736
Der Finanzausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die neu gefasste Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.
| Abstimmungsergebnis: | mehrheitlich mit 17 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen |
Beschluss Nr. 24/0733
Der Eigenbetriebsausschuss der Kaiserbäder, der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, den §8 Abs. 1 der Satzung über die Einschränkungen des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Ostseestrand im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf vom 21.04.2023 entsprechend dem Antrag der AfD-Fraktion dahingehend zu ändern, dass es Einheimischen und Gäste möglich ist, den Strand mit dem Hund in den Morgen- und Abendstunden legal zu betreten.
gez. AfD-Fraktion Kaiserbäder
Der Eigenbetriebsausschuss vom 09.12.2024 und der Hauptausschuss vom 17.12.2024 beschließen einen geänderten Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt über den geänderten Beschlussvorschlag.
Der Eigenbetriebsausschuss der Kaiserbäder, der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Ausdruck vom: 18.12.2024 Seite: 3/3 Verkehr und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, den §8 Abs. 1 der Satzung über die Einschränkungen des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Ostseestrand im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf vom 21.04.2023 entsprechend dem Antrag der AfD-Fraktion dahingehend zu ändern, dass es Einheimischen und Gäste möglich ist, den Strand mit dem Hund in der Zeit von 20.00 bis 08.00 Uhr legal zu betreten.
| Abstimmungsergebnis: | mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen |
Beschluss Nr. 24/0777
Die Gemeindevertretung beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, zu prüfen, ob ortsansässigen eingetragenen Vereinen die Standgebühr (außer Müll- und Stromgebühren) bei Festen und Veranstaltungen erlassen werden kann. Wenn diese Möglichkeit besteht, dann sollte sie schnellstmöglich umgesetzt werden.
gez. AfD-Fraktion Kaiserbäder
Die Gemeindevertretung beschließt den Beschlussvorschlag unter Streichung des zweiten Satzes.
Die Gemeindevertretung beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, zu prüfen, ob ortsansässigen eingetragenen Vereinen die Standgebühr (außer Müll- und Stromgebühren) bei Festen und Veranstaltungen erlassen werden kann.
| Abstimmungsergebnis: | mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen |
Beschluss Nr. 24/0769
Der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen einen erneuten Vor-Ort-Termin mit der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald und der Polizeiinspektion Anklam noch für den Februar 2025 zu organisieren, um den Ursprung der Einbahnstraßenführung Bergstraße/Fischerweg wiederherzustellen.
| Abstimmungsergebnis: | mehrheitlich mit 17 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen |