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KAISERBÄDER-BOTE
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf vom 23.01.2025

Lärmaktionsplan 4. Stufe der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, hier: Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange

Beschluss 24/0745

Der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr, der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange zum Lärmaktionsplan 4.

Stufe der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Stand 19.02.2024) gemäß der beigefügten Anlage.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit 14 Ja-Stimmen

Lärmaktionsplan 4. Stufe der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, hier: Beschluss des Endberichtes

Beschluss 24/0746

Der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr, der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt den Endbericht des Lärmaktionsplanes 4. Stufe der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Stand 21.11.2024) gemäß der beigefügten Anlage.

Seite 28

Abb. 5.3

es soll keine Darstellung für Verkehrsberuhigte Bereiche/ Nachtfahrverbote erfolgen

Seite 37

Abb. 5.4

Strecke Bansin-Heringsdorf Tempo 70 beibehalten

Seite 38

Abb. 5.5

Keine Begrenzung auf 30 km/h, Tempo 50 beibehalten

Auch in Höhe Schule Heringsdorf Tempo 30 streichen, da die Schule nicht direkt an der Straße liegt, sondern weiter oben

Seite 40

Abb. 5.7

keine Begrenzung auf 50 km/h Tempo 70 beibehalten, keine Begrenzung auf 30 km/h von 22 - 6 Uhr, Tempo 50 beibehalten

Seite 41

Abb. 5.8

Tempo 30 (aus Richtung Heringsdorf) erst ab Schulstraße bis Bahnhofstraße

Die einzelnen Geschwindigkeitsbegrenzungen sind im nächsten halben Jahr erneut aufzugreifen und nochmals zu diskutieren. Anschließend sind diese ausschussübergreifend festzulegen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit 18 Ja-Stimmen

Bebauungsplan Nr. 70 "2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Am Zirowberg im Ortsteil Ahlbeck" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf; hier: Aufstellungsbeschluss

Beschluss 24/0784

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 "2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Am Zirowberg im Ortsteil Ahlbeck" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 "2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Am Zirowberg im Ortsteil Ahlbeck" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Verkaufsflächen des Verbrauchermarktes sowie eine Optimierung der Anlieferung mit verbesserter Stellplatzsituation geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70 "2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Am Zirowberg im Ortsteil Ahlbeck" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist in der beigefügten Übersicht dargestellt.

Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs 1 abgesehen, § 4 c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 70 "2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Am Zirowberg im Ortsteil Ahlbeck" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planungsbüro mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes zu beauftragen. Alle im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes stehenden Kosten sind mittels einer Kostentragungsvereinbarung der Vorhabenträgerin aufzuerlegen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit 19 Ja-Stimmen

B-Plan Nr. 71 "Zentrum in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Herings dorf; hier Aufstellungsbeschluss

Beschluss 24/0786

1.

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 "Zentrum in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Sonstigen Sondergebietes Fremdenverkehr, Einzelhandel und Wohnen.

Im Weiteren ist beabsichtigt, ergänzende Nutzungen, wie Gastronomie, Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke zuzulassen. Ergänzend zu der baulichen Entwicklung sollen auch die angrenzenden öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen qualifiziert werden.

Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 71 "Zentrum in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist in der beigefügten Übersicht dargestellt.

2.

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt gleichzeitig die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 30.10.2013 sowie die Einstellung des Verfahrens zum B-Plan Nr. 54 "Ortsmitte am Platz des Friedens in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.

Der Aufstellungsbeschluss des B--Planes Nr. 71 "Zentrum in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und der Aufhebungsbeschluss des B-Planes Nr. 54 "Ortsmitte am Platz des Friedens in Seebad Heringsdorf" sind ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit 19 Ja-Stimmen

Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Aufstellung von HPC-Schnellladeinfrastruktur auf dem Parkplatz Lindenstraße Seebad Ahlbeck, hier: Abweichung von der Höhe der Gebühren gemäß Sondernutzungsgebührensatzung

Beschluss 25/0795

Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt, zur Umsetzung der Ladeinfrastruktur-Ausschreibung (Deutschlandnetz) für Gemeinden und Kommunen durch TotalEnergies Charging Solutions Deutschland GmbH, in Form der Einrichtung von Schnellladeinfrastruktur auf dem Parkplatz Lindenstraße im OT Seebad Ahlbeck, eine von der Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf vom 18.01.2006 abweichende Regelung zur Höhe der Sondernutzungsgebühren zu erlassen.

Die Höhe der Sondernutzungsgebühr soll sich am öffentlichen Interesse an der Einrichtung von Ladeinfrastruktur in Lebensräumen mit besonderen Anforderungen bemessen. Die Möglichkeit der Errichtung einer flächendeckenden Grundversorgung sowie die Sicherstellung der Bedienbarkeit des zukünftigen Ladebedarfes sind dabei u. a. zu betrachten.

Abstimmungsergebnis:

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Hebesatzsatzung 2025)

Beschluss 24/0788

Der Finanzausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer für das Jahr 2025 wie folgt festzusetzen:

Grundsteuer A

252%

Grundsteuer B

397%

Gewerbesteuer

390%

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit 14 Ja-Stimmen