Beschluss 24/0745
Der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr, der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange zum Lärmaktionsplan 4.
Stufe der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Stand 19.02.2024) gemäß der beigefügten Anlage.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 14 Ja-Stimmen |
Beschluss 24/0746
Der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr, der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt den Endbericht des Lärmaktionsplanes 4. Stufe der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Stand 21.11.2024) gemäß der beigefügten Anlage.
| Seite 28 | Abb. 5.3 | es soll keine Darstellung für Verkehrsberuhigte Bereiche/ Nachtfahrverbote erfolgen |
| Seite 37 | Abb. 5.4 | Strecke Bansin-Heringsdorf Tempo 70 beibehalten |
| Seite 38 | Abb. 5.5 | Keine Begrenzung auf 30 km/h, Tempo 50 beibehalten |
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| Auch in Höhe Schule Heringsdorf Tempo 30 streichen, da die Schule nicht direkt an der Straße liegt, sondern weiter oben |
| Seite 40 | Abb. 5.7 | keine Begrenzung auf 50 km/h Tempo 70 beibehalten, keine Begrenzung auf 30 km/h von 22 - 6 Uhr, Tempo 50 beibehalten |
| Seite 41 | Abb. 5.8 | Tempo 30 (aus Richtung Heringsdorf) erst ab Schulstraße bis Bahnhofstraße |
Die einzelnen Geschwindigkeitsbegrenzungen sind im nächsten halben Jahr erneut aufzugreifen und nochmals zu diskutieren. Anschließend sind diese ausschussübergreifend festzulegen.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 18 Ja-Stimmen |
Beschluss 24/0784
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 "2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Am Zirowberg im Ortsteil Ahlbeck" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 "2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Am Zirowberg im Ortsteil Ahlbeck" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Verkaufsflächen des Verbrauchermarktes sowie eine Optimierung der Anlieferung mit verbesserter Stellplatzsituation geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70 "2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Am Zirowberg im Ortsteil Ahlbeck" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist in der beigefügten Übersicht dargestellt.
Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs 1 abgesehen, § 4 c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 70 "2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Am Zirowberg im Ortsteil Ahlbeck" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planungsbüro mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes zu beauftragen. Alle im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes stehenden Kosten sind mittels einer Kostentragungsvereinbarung der Vorhabenträgerin aufzuerlegen.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 19 Ja-Stimmen |
Beschluss 24/0786
| 1. | Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 "Zentrum in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf. |
| Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Sonstigen Sondergebietes Fremdenverkehr, Einzelhandel und Wohnen. |
| Im Weiteren ist beabsichtigt, ergänzende Nutzungen, wie Gastronomie, Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke zuzulassen. Ergänzend zu der baulichen Entwicklung sollen auch die angrenzenden öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen qualifiziert werden. |
| Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 71 "Zentrum in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist in der beigefügten Übersicht dargestellt. |
| 2. | Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt gleichzeitig die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 30.10.2013 sowie die Einstellung des Verfahrens zum B-Plan Nr. 54 "Ortsmitte am Platz des Friedens in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf. |
| Der Aufstellungsbeschluss des B--Planes Nr. 71 "Zentrum in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und der Aufhebungsbeschluss des B-Planes Nr. 54 "Ortsmitte am Platz des Friedens in Seebad Heringsdorf" sind ortsüblich bekannt zu machen. |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 19 Ja-Stimmen |
Beschluss 25/0795
Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt, zur Umsetzung der Ladeinfrastruktur-Ausschreibung (Deutschlandnetz) für Gemeinden und Kommunen durch TotalEnergies Charging Solutions Deutschland GmbH, in Form der Einrichtung von Schnellladeinfrastruktur auf dem Parkplatz Lindenstraße im OT Seebad Ahlbeck, eine von der Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf vom 18.01.2006 abweichende Regelung zur Höhe der Sondernutzungsgebühren zu erlassen.
Die Höhe der Sondernutzungsgebühr soll sich am öffentlichen Interesse an der Einrichtung von Ladeinfrastruktur in Lebensräumen mit besonderen Anforderungen bemessen. Die Möglichkeit der Errichtung einer flächendeckenden Grundversorgung sowie die Sicherstellung der Bedienbarkeit des zukünftigen Ladebedarfes sind dabei u. a. zu betrachten.
| Abstimmungsergebnis: |
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Beschluss 24/0788
Der Finanzausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer für das Jahr 2025 wie folgt festzusetzen:
| Grundsteuer A | 252% |
| Grundsteuer B | 397% |
| Gewerbesteuer | 390% |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 14 Ja-Stimmen |