Die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf hat die Feuerwehrgebührensatzung und die Kalkulation umfassend überarbeitet. Ziel dieser Anpassung ist es, die Gebührenstruktur transparenter, rechtssicherer und kostenorientierter auszugestalten sowie eine faire Verteilung der entstehenden Kosten sicherzustellen.
Die bisherige Feuerwehrgebührensatzung (vom 29.03.2017) entsprach in Teilen nicht mehr den aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere gestiegene Personal-, Fahrzeug- und Unterhaltungskosten machten eine Neuberechnung erforderlich. Gleichzeitig sollte geprüft werden, inwieweit durch strukturelle Anpassungen eine Kostenoptimierung erreicht werden kann, ohne die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu beeinträchtigen.
In der neuen Satzung werden die Kosten pro eingesetzter Einsatzkraft und Fahrzeug differenzierter und nachvollziehbarer dargestellt. Während in der bisherigen Satzung pauschale Stundensätze für Fahrzeuge (16,00 Euro pro Stunde) und Kameraden (73,00 Euro pro Stunde) angesetzt wurden, orientieren sich die neuen Sätze stärker an den tatsächlich entstehenden Kosten. So können die Personalaufwendungen als auch die Ausgaben für die Einsatzfahrzeuge kostendeckend und realitätsnah abgerechnet werden.
Laut der neuen Feuerwehrgebührensatzung erzeugt ein Kamerad Kosten in Höhe von 60,76 Euro pro Stunde, während die Fahrzeuge je nach Ausstattung und Alter zwischen 5,61 Euro (RTB - Rettungsboot) – 58,64 Euro (DLK -Drehleiter mit Korb) pro Stunde und Einsatz verursachen.
Aufgrund der neuen Feuerwehrgebührensatzung schafft die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf eine nachvollziehbare Grundlage für die Abrechnung kostenpflichtiger Einsätze und stellt sicher, dass die ehrenamtliche Arbeit der Kameradinnen und Kameraden angemessen berücksichtigt wird.