Beschluss Nr. 25/1078
Der Eigenbetriebsausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt:
| 1. | Für den Neubau der öffentlichen WC-Anlage in der Liehrstraße in Heringsdorf werden der in den als Anlage beigefügten Lage- und Gestaltungsplänen dahingehend aktualisiert, dass die Gestaltung dem der WC-Anlagen Fischerstrand Heringsdorf und Ostseeplatz Ahlbeck entspricht. Ebenfalls solle eine Begrünung des Daches aller 3 WC-Anlagen vorgenommen werden. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieser Standort- und Gestaltungsfestlegung die weiteren Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeschritte einzuleiten und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan bereitzustellen. |
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Beschluss: 25/1076
Beschluss:
Der Eigenbetriebsausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt:
| 1. | Für den Neubau der öffentlichen WC-Anlage am Ostseeplatz in Ahlbeck werden der in den als Anlage beigefügten Lage- und Gestaltungsplänen dargestellte Standort sowie die dort dargestellte Ausführung und Gestaltung bestätigt. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieser Standort- und Gestaltungsfestlegung die weiteren Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeschritte einzuleiten und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan bereitzustellen |
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Beschluss 25/1077
Der Eigenbetriebsausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt:
| 1. | Für den Neubau der öffentlichen WC-Anlage am Fischerstrand im Seebad Heringsdorf werden der in den als Anlage beigefügten Lage- und Gestaltungsplänen dargestellte Standort sowie die dort dargestellte Ausführung und Gestaltung bestätigt. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieser Standort- und Gestaltungsfestlegung die weiteren Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeschritte einzuleiten und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan bereitzustellen |
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Beschluss Nr. 25/1062
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt, das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 68 "1. Änderung des Bauungsplanes Nr. 7 Am Zirowberg im Ortsteil Ahlbeck" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf aufzuheben und das Verfahren einzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 68 "1. Änderung des Bauungsplanes Nr. 7 Am Zirowberg im Ortsteil Ahlbeck" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist als Anlage beigefügt.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen
Beschluss Nr. 25/1063
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt, das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 47 "Parkanlage am Platz des Friedens in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf aufzuheben und das Verfahren einzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 47 "Parkanlage am Platz des Friedens in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist als Anlage beigefügt.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen
Beschluss Nr. 25/1086
Der Finanzausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 für das Städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf "OT Heringsdorf" gem. §§ 64 Abs. 4 i. V. m. 45 ff. Kommunalverfassung M-V.
Der beigefügte Haushaltsplan nebst Anlagen ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen
Beschluss Nr. 25/ 25/1079
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt, den gem.
§ 60 Abs.5 S.1 KV M-V vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt
Wolgast geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde
Ostseebad Heringsdorf „Ortsteil Ahlbeck“ zum 31.12.2021 festzustellen.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen
Beschluss Nr. 25/1080
Der Finanzausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 für das Städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf "OT Ahlbeck" gem. §§ 64 Abs. 4 i. V. m. 45 ff. Kommunalverfassung M-V.
Der beigefügte Haushaltsplan nebst Anlagen ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen
Beschluss Nr. 25/1081
Der Finanzausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf gem. §§45 ff. Kommunalverfassung M-V.
Der beigefügte Haushaltsplan nebst Anlagen ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Beschluss Nr. 25/1075
| 1. | Der Eigenbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die gemeinsame Kalkulation für das Jahr 2026 mit dem dazugehörigen Bericht, gemäß Anlage, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, auf Basis der gemeindespezifischen Vorkalkulation der Kurabgabe für das Jahr 2026, gemäß Anlage, zu der dazugehörenden Satzung (siehe Vorlage-Nr.: 25/1074) zu beschließen. | ||
| 2. | Der Eigenbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt: | ||
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| 1. | Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Abgabenkalkulation vom 20.10.2026 für die Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu. | |
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| 2. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf erkennt unter Gewährleistung der Gegenseitigkeit die jeweilig gemeindespezifischen Vorkalkulationen der am Modell beteiligten Gemeinden der Tourismusregion als Basis der gemeinsamen Kurabgabe an. | |
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| 3. | Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2026 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Hauptsaison 3,70 EUR und in der Nebensaison (01.01. – 31.03.26) 2,90 EUR und in der Nebensaison (01.11. – 31.12.26) 3,00 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). | |
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| 4. | Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages. | |
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| 5. | Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien. | |
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| 6. | Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beträgt mit Wirkung ab 01.01.2026 103,60 EUR (einschl. Umsatzsteuer). | |
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| 7. | Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen: | |
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| Hauptsaison: | vom 01.04. bis 31.10. |
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| Nebensaison: | vom 01.01. bis 31.03. sowie vom 01.11. bis 31.12. |
In der Kurabgabe ist die GästeCard-Umlage in Höhe von 0,02 Euro netto enthalten.
In der Kurabgabe ist in der Zeit vom 01.01.2026 – 31.03.2026 ein Entgelt in Höhe von 0,50 Euro brutto und in der Zeit vom 01.04.2026 – 31.12.2026 ein Entgelt in Höhe von 0,60 Euro
brutto für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus Kaiserbäder) enthalten.
In der Kurabgabe ist in der Zeit vom 01.04.2026 – 31.10.2026 ein Entgelt in Höhe von 0,30 Euro brutto für die den Abgabenpflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen Benutzung des Hop-on-Hop-off-Angebotes der Adler-Schiffe von Seebrücke zu Seebrücke innerhalb der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf sowie nach Swinemünde.
10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltung
Beschluss Nr. 25/1074
| 1. | Der Eigenbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die eingereichte Satzung gemäß Anlage über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast („Tourismusregion“) mit der dazugehörenden Kalkulation, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, (siehe Vorlage-Nr.: 25/1075) zu beschließen. | ||
| 2. | Der Eigenbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und der Hauptaus-schuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt: | ||
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| 1. | Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2026 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Hauptsaison 3,70 EUR und in der Nebensaison 2,90 EUR (01.01. – 31.03.2026) bzw. 3,00 EUR (01.11. – 31.12.2026) (jeweils einschl. Umsatzsteuer). | |
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| 2. | Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungs-grundlage ist der Tagessatz des Anreisetages. | |
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| 3. | Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien. | |
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| 4. | Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beträgt mit Wirkung ab 01.01.2026 103,60 EUR (einschl. Umsatzsteuer). | |
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| 5. | Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen: | |
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| Hauptsaison: | vom 01.04. bis 31.10. |
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| Nebensaison: | vom 01.01. bis 31.03. sowie vom 01.11. bis 31.12. |
In der Kurabgabe ist die GästeCard-Umlage in Höhe von 0,02 Euro netto enthalten.
In der Kurabgabe ist in der Zeit vom 01.01.2026 – 31.03.2026 ein Entgelt in Höhe von 0,50 Euro brutto und in der Zeit vom 01.04.2026 – 31.12.2026 ein Entgelt in Höhe von 0,60 Euro brutto für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus Kaiserbäder) enthalten.
In der Kurabgabe ist in der Zeit vom 01.04.2026 – 31.10.2026 ein Entgelt in Höhe von 0,30 Euro brutto für die den Abgabenpflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen Be-nutzung des Hop-on-Hop-off-Angebotes der Adler-Schiffe von Seebrücke zu Seebrücke innerhalb der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf sowie nach Swinemünde.
11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Beschluss Nr. 25/1073
Der Eigenbetriebsausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt in Ergänzung und zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele (u.a. Erhöhung von Tourismusakzeptanz und -bewusstsein) im Rahmen der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast auch in diesem Jahr:
| 1. | Alle Haushalte mit Einwohnern der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, die hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, erhalten die Möglichkeit für Familienangehörige, deren Hauptwohnsitz sich außerhalb des Gemeindegebietes befindet, für das Urlaubsjahr 2026 kostenfreie Kurkarten für bis zu 4 Familienangehörige pro Angehörigen für maximal 20 Tage zu beantragen, sofern die Unterbringung in häuslicher Gemeinschaft stattfindet. Die Nutzung von ÖPNV & Schiff ist dabei inkludiert. |
| 2. | Die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf trägt die Ausfallbeträge, die auf Antrag des Einwohners mit gemeldetem Hauptwohnsitz i.S. von § 16 Abs. 2 Meldegesetz – LMG) im Hoheitsgebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf für von ihm bis zu 4 benannte Familienangehörige entstehen. |
| 3. | Die Gemeindevertretung stimmt der Erstattung auf Antrag eines Einwohners für von ihm bis zu 4 benannte Familienangehörige zu. Basis ist die gemeindespezifische Vorkalkulation des Familienangehörigenbetrages für das Jahr 2026 in Ergänzung und zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele der dazugehörenden Kurabgabesatzung im einheitlichen Erhebungsgebiet der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (siehe Vorlage-Nr.: 25/1074) zu. |
| 4. | Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Erstattungskalkulation vom 11.12.2023 für die von Familienangehörigen außerhalb des Haushalts des Einwohners zu leistenden Kurabgaben in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf gemäß Anlage, mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen, zu. |
| 5. | Ein Anspruch auf Erstattung besteht einmalig nur im Kalenderjahr 2026. |
| 6. | Eine Mitverpflichtung der anderen Gemeinden im Gültigkeitsbereich der Kurabgabesatzung im einheitlichen Erhebungsgebiet der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast ist ausgeschlossen. |
| 7. | Durch die Verpflichtung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf nach vorstehendem Absatz 3 wird eine Gesamtschuld der jeweils anderen Gemeinden zur anteiligen Erbringung von Erstattungsbeträgen nicht begründet. |
15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Beschluss Nr. 25/1030
Der Eigenbetriebsausschuss „Kaiserbäder Insel Usedom“, der Hauptausschuss und der Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf empfehlen, die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschließt den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kaiserbäder Insel Usedom für das Jahr 2026.
15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung