Beschluss 25/0828
Der Eigenbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf empfiehlt, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt, die Beschlussvorlage 24/0716 aufzuheben.
| Abstimmungsergebnis: | mehrstimmig mit 14 Ja-Stimmen |
Beschluss 25/0832
Der Eigenbetriebsausschuss der Gemeinde Heringsdorf empfiehlt, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt, die Verwaltung mit der Erarbeitung von Varianten zur endgültigen Gestaltung des Kreisels an der L 266, im Seebad Ahlbeck mit einer klaren Struktur, keiner übermäßigen Bepflanzung, Wappen (Form nicht festgelegt, jedoch gut zu erkennen), einem Hügel mit einem Gestaltungsmerkmal obenauf und einer Beleuchtung, sowie jeweiligen Kostenschätzungen und das Einwerben von Fördermitteln zu beauftragen.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 15 Ja-Stimmen |
Beschluss 25/0813
Der Eigenbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, die Nachkalkulation auf Basis der Vorkalkulation für das Jahr 2021 mit dem dazugehörigen Bericht, gemäß Anlage, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH zu der dazugehörenden Satzung (siehe Vorlage-Nr.: 25/0812).
Dem liegen die folgenden wesentlichen Erwägungen und Entscheidungen zugrunde:
| 1. | Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten nachträglichen Abgabenkalkulation vom 22.01.2025 für die Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu. |
| 2. | Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2021 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Hauptsaison 2,17 EUR, ermäßigt 1,08 EUR und in der Nebensaison 1,63 EUR, ermäßigt 0,81 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. |
| Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages. |
| 3. | Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres (unter 10 Jahren) sind zu 100 % zu befreien; |
| 4. | weiterhin Eltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind. Dasselbe gilt für Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und auch für Ehepartner von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn Lebenspartner oder Ehepartner im Sinne des Vorstehenden ohne Vergütung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind. Dies gilt nur, sofern der nahen Verwandten nicht schon nach § 2 Abs. 1 der Kurabgabensatzung nicht kurabgabepflichtig sind. |
| 5. | Kindern ab dem 11. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird eine Ermäßigung in Höhe von 50 % gewährt. |
| 6. | Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beträgt mit Wirkung ab 01.01.2021 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 60,76 EUR, ermäßigt 30,38 EUR (einschl. Umsatzsteuer). |
| 7. | Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen: |
| Hauptsaison: vom 01.04. bis 31.10 sowie vom 27.12. bis 02.01. |
| Nebensaison: vom 03.01. bis zum 31.03. und vom 01.11. bis zum 26.12. |
| In der Kurabgabe ist die GästeCard-Umlage in Höhe von 0,02 Euro netto enthalten. |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 15 Ja-Stimmen |
Beschluss 25/0812
Der Eigenbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, die eingereichte Satzung gemäß Anlage über die Erhebung einer Kurabgabe mit der dazugehörenden Kalkulation, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, (siehe Vorlage-Nr.: 25/0813) rückwirkend zum 15.02.2021.
Dem Satzungsbeschluss liegen folgende Entscheidungen zugrunde:
| 1. | Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2021 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Hauptsaison 2,17 EUR, ermäßigt 1,08 EUR und in der Nebensaison 1,63 EUR, ermäßigt 0,81 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). |
| Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages. |
| 2. | Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres (unter 10 Jahren) sind zu 100 % zu befreien; |
| 3. | weiterhin Eltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind. Dasselbe gilt für Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und auch für Ehepartner von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn Lebenspartner oder Ehepartner im Sinne des Vorstehenden ohne Vergütung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind. Dies gilt nur, sofern der nahen Verwandten nicht schon nach § 2 Abs. 1 der Kurabgabensatzung nicht kurabgabepflichtig sind. |
| 4. | Kindern ab dem 11. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird eine Ermäßigung in Höhe von 50 % gewährt. |
| 5. | Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beträgt mit Wirkung ab 01.01.2021 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 60,76 EUR, ermäßigt 30,38 EUR (einschl. Umsatzsteuer). |
| 6. | Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen: |
| Hauptsaison: vom 01.04. bis 31.10 sowie vom 27.12. bis 02.01. |
| Nebensaison: vom 03.01. bis zum 31.03. und vom 01.11. bis zum 26.12. |
| In der Kurabgabe ist die GästeCard-Umlage in Höhe von 0,02 Euro netto enthalten. |
| Die Kurabgabesatzung 2021 tritt rückwirkend zum 16.02.2021 in Kraft. |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 15 Ja-Stimmen |
Beschluss 25/0801
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Freilegung des Seesteges zur historischen Seebrücke in Ahlbeck jedes Jahr vor Saisonbeginn (bestenfalls aus nach Saisonende), parallel zum Dünenfuß, sowohl in Richtung Swinemünde, als auch in Richtung Herignsdorf großflächig vom Sand beräumt wird und an der Wasserkante beidseitig ein Hinweisschild befestigt wird, das auf die geringe Durchgangshöhe hinweist.
| Abstimmungsergebnis: | mehrstimmig mit 10 Ja-Stimmen |