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KAISERBÄDER-BOTE
Ausgabe 3/2025
Informationen aus der Gemeinde
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Fällung der drei Schwestern

In den letzten Wochen haben die Fällung von zwei der drei majestätischen Buchen an der Promenade in Bansin, auch bekannt als die „Drei Schwestern“, für viel Aufregung und kritische Stimmen in den sozialen Medien und in der Presse gesorgt. Diese alten Bäume haben nicht nur eine lange Geschichte, sondern sind auch ein bedeutendes Wahrzeichen für viele Einheimische gewesen. Die Entscheidung zur Fällung hat daher verständlicherweise Besorgnis und Widerstand ausgelöst.

Es erreichten uns viele Fragen, beispielsweise, wer dies genehmigt habe und was mit der verbleibenden Buche sei. Aus diesem Grunde möchten wir die Hintergründe und den rechtlichen Rahmen in diesem Artikel abbilden.

Das betroffene Grundstück befindet sich in Privatbesitz. Der Eigentümer beantragte vor mehr als 20 Jahren die Fällung und erhielt damals, bereits im Jahr 2002 die Genehmigung zur Fällung der beiden Buchen vom Landkreis Vorpommern-Greifswald. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ist auch die zuständige Behörde für die Baugenehmigung des Komlexes, die bereits damals dem Bauherren erteilt worden ist.

Es ist zu betonen, dass die Genehmigung zur Fällung in der Kompetenz des Landkreises liegt und nicht der Gemeinde. Auch damals bis heute gab es bereits erhebliche Proteste und kritische Stimmen zu dieser Entscheidung.

Die Gemeinde hat stets betont, dass der Erhalt von Bäumen und Grünflächen eine hohe Priorität hat. Die Haltung bleibt, dass wir alles daransetzen, Bäume zu schützen und ihren Bestand zu sichern. Für die Gemeinde ist es rechtlich nicht möglich, gegen die Fällgenehmigung vorzugehen, da die Zuständigkeit beim Landkreis liegt. Der Bauherr hat die erforderlichen Genehmigungen stets fristgerecht beim Landkreis beantragt und verlängert.

Im Jahr 2024 hat die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald die Ausnahmegenehmigung zur Fällung der beiden Bäume erneut umfassend geprüft und nochmals bestätigt. Aufgrund geänderter Beurteilungsgrundlagen seit 2002 wurde die Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises nochmal neu erteilt. Die Genehmigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

Der Bauherr hat in seiner Baugenehmigung die Auflage, den Erhalt und der Schutz der verbleibenden dritten Buche sicherzustellen und eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass die verbleibende Buche nicht nur während der Bauarbeiten geschützt ist, sondern auch langfristig erhalten bleibt und in ihrer Vitalität gefördert wird.

Wir verstehen die Enttäuschung vieler Bürgerinnen und Bürger über den Verlust von zwei der drei Bäume.