Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, werden nun die im Winter durch Frost- und Tauwechsel entstandenen Schlaglöcher auf unseren Gemeindestraßen beseitigt.
Im Hinblick auf die Gewährleistung einer sachgerechten Durchführung der Arbeiten, welche stark von Witterungsverhältnissen abhängig sind, besteht aktuell folgende Planung:
| Zweck: | kleinteilige Ausbesserungen von Asphaltflächen |
| Voraussetzungen: | Straßenoberflächen müssen trocken und frostfrei sein |
| Ziel: | höhere Haltbarkeit der Reparaturen |
| Voraussetzungen: | höheren Umgebungstemperaturen und ausreichende Trockenheit |
Die Haltbarkeit dieser Maßnahmen sind begrenzt und dienen der vorübergehenden Verkehrssicherung und nicht als Ersatz für grundhaften Straßenbau zu sehen.
Während der Reparaturarbeiten kann es zu temporären Einschränkungen kommen. Informationen zu konkreten Terminen und betroffenen Straßenteilen erhalten Sie frühzeitig über aufgestellte Beschilderung und / oder die offiziellen Mitteilungen der Gemeinde.